Internationale Beispiele als Benchmark
Im Sinne dieser grundsätzlichen Zukunftsorientierung sind bei der parlamentarischen Beratung der Vorlage zum ORF-Gesetz zwei Aspekte im Zusammenhang gerade bei der Ausgestaltung des Online-Angebotes im ORF von entscheidender Bedeutung, betont der VÖZ:
- Um die erforderliche öffentlich-rechtliche Qualität zu erreichen, muss das neue Gesetz das Online-Angebot des ORF auf einen klar zu definierenden öffentlich-rechtlichen Auftrag fokussieren und jede kommerzielle Betätigung jenseits des öffentlichen Rundfunkauftrages auch etwa durch die Hintertür von Sub-Marken verbieten. Hinsichtlich der inhaltlichen Begrenzung ist dafür als Mindeststandard die mit der EU abgestimmte Negativliste heranzuziehen, wie sie für ARD und ZDF gilt.
- Entsprechend den Regelungen für öffentlich-rechtliche Online-Dienste in Deutschland sowie in Großbritannien für die BBC, der bei ihrem Web-Angebot für britische Nutzer im Inland kommerzielle Werbung untersagt ist, sollen künftig auch die Online-Aktivitäten des ORF frei von Werbung und Sponsoring sein.
Anerkannte internationale Medienexperten, wie Prof. Russ-Mohl, der bei der VÖZ-Klausur auf dieses Thema eingegangen ist, sehen zu den allgemein schwierigen Rahmenbedingungen zusätzlich eine große Gefahr für die private Medienwirtschaft in Europa, wenn sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten uneingeschränkt in ihren Aktivitäten ausbreiten können.
Kategorisches Nein zu regionaler TV-Werbung
Vor diesem Hintergrund und der damit verbundenen längerfristigen Entwicklungsperspektive ist es absurd, das bestehende Verbot der TV-Regionalwerbung für den ORF in Frage zu stellen. Der VÖZ lehnt jede Aufweichung des bestehenden Verbots entschieden ab und betont, eine Öffnung würde die wirtschaftliche Basis der privaten regionalen und lokalen Medienangebote gravierend bedrohen.



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