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UNESCO-AUFRUF AN MITGLIEDSSTAATEN IM INTERESSE DER PRESSEFREIHEIT

Behörden gesetzlich zur Auskunft verpflichten

(2010-05-04) Die UNESCO hat anlässlich ihrer Weltkonferenz zum internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai in Brisbane, Australien, die Mitgliedsstaaten in einer Deklaration aufgefordert, gesetzliche Garantien zu schaffen, mit denen das Recht auf Information entsprechend dem international anerkannten Grundsatz der größtmöglichen Offenlegung sichergestellt wird.

Eine entsprechende Gesetzgebung sollte nur begrenzte Ausnahmen vorsehen, proaktive Pflichten zur Offenlegung von Informationen erlassen sowie eine unabhängige und effektive Kontrolle dieses Systems umfassen, betont die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Deklaration von Brisbane. Es sei zu gewährleisten, dass das gesamte rechtliche Umfeld mit dem Recht auf Information sowie mit der Meinungs- und Pressefreiheit im Einklang stehe und dem Grundsatz der größtmöglichen Offenlegung folgt.

 

Das habe unter anderem auch den ungehinderten Zugang zu einschlägigen Informationen über Verletzungen der Menschenrechte einzuschließen und umfasse auch Quellen in aktuellen und historischen Archiven.

 

Schon in den Schulen für das Recht auf Information sensibilisieren

 

Erneut betont die UNESCO in der Deklaration die Bedeutung des Journalismus und der unabhängigen Medien für einen demokratischen Pluralismus. Ausdrücklich werden die Mitgliedsstaaten außerdem angehalten, die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und sie - auch durch Einbeziehung dieser Themen in die Lehrpläne der Schulen und Hochschulen - für das Recht auf Information zu sensibilisieren.

 

Deklaration bestätigt VÖZ-Forderung

 

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sieht sich durch die UNESCO-Deklaration von Brisbane in seiner Forderung nach einem "Gesetz über den freien Zugang zur Information" voll bestätigt. Österreich ist der UNESCO am 13. August 1948 beigetreten.