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EUROPÄISCHE PARLAMENT BESCHLIESST AUFLAGEN FÜR ANZEIGENWERBUNG

"Zwangsangaben" in Sujets für "energieverbrauchsrelevante Produkte"

(2010-06-02) Ende Mai hat jetzt das Europäische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetzespaket zur Engerieeffizienz und damit verbundene Kennzeichnungsrichtlinien verabschiedet. Die nun vorgesehenen Bestimmungen zur Ausweiung energierelevanter Informationen in Werbeanzeigen, stehen im Widerspruch zu einer freien und selbstregulierenden Werbewirtschaft und lassen im Bereich der Anzeigenwerbung erhebliche Nachteile für Medienunternehmen verlegerischer Herkunft befürchten.

Auf dem Rücken von Werbe- und Medienwirtschaft

 

Die beschlossene EU-Richtlinie sieht die Verpflichtung vor, die Klasse der Energieeffizienz ("A+++" dunkelgrün bis "G" rot), den Energieverbrauch, relevante Indikatoren, wie Wasserverbrauch, Heizleistung, Geräuschpegel, und andere unmittelbare und mittelbare auf die Umwelt auswirkende Faktoren am "point of sale" deutlich erkennbar auszuweisen. In Werbeanzeigen muss bei Angabe des Engergieverbrauches bzw. der Leistung und/oder des Preises zumindest die Energieklasse offensichtlich wahrnehmbar sein.

 

Von der neuen Regelung betroffen sind alle "energieverbrauchsrelevante Produkte", deren detaillierte Nennung von der Europäischen Kommission noch ausständig ist. Jedenfalls darin beinhaltet dürften jedoch Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler, Klimaanlagen und ähnliche Gerätegattungen sein. Das neue Regelungswerk soll den Konsumenten vor Kaufentscheidung auf Produkte lenken, welche bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie benötigen.

 

Der nutzbare Werbe- und Gestaltungsraum wird beeinträchtigt

 

Die bindende Implementierung der Engergieeffizienzklasse in einer gedruckten Werbeanzeige wird durch Einschränkung der Unabhängigkeit in Design und Form die Attraktivität dieser mittelfristig beeinträchtigen. Auch der dadurch geringer nutzbare Werberaum wird für Auftrageber und Medienunternehmen verlegerischer Herkunft von Nachteil sein.

 

Die verabschiedete Richtlinie stellt eine weitere Beschneidung der freien und unabhängigen Werbewirtschaft dar und widerspricht dem Prinzip einer selbstregulierenden werblichen Kommunikation. Zwar konnte die vorliegende Regelung durch intensive Gespräche der nationalen und europäischen Interessensvereinigungen in den vergangenen Monaten entschärft werden und die Verpflichtung der Anführung aller energieverbrauchsrelevanter Informationen verhindert werden, jedoch werden auf europäischer Ebene schon weitere Restriktionen diskutiert: So sind weitere Einschränkungen der Werbemöglichkeiten für alkoholhaltige Getränke oder eine Ausweitung der Informationspflicht betreffend Abgasaustoß und Verbrauch bei Kraftfahrzeugen in Planung.