Gefordert wird in der Resolution nicht nur die Respektierung für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Pressefreiheit auf allen Plattformen, sondern auch die Achtung des Urheberrechts und eine Vergütung an die Content-Eigentümer. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Zeitungsverlage weiterhin in die Produktion hochwertiger Inhalte investieren und finanziell nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln können.
Freiheit der kommerziellen Kommunikation sichern
Für die ENPA ist außerdem ein fairer Wettbewerb auf dem Werbemarkt unverzichtbar, den sie derzeit durch den unlauteren Wettbewerb von Online-Suchmaschinen gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang wird in der Resolution auch die Freiheit der kommerziellen Kommunikation angesprochen, da jedes Verbot bzw. jede Einschränkung bei der Werbung ernste und negative Auswirkungen auf die Zeitungen hat, nicht zuletzt weil potenzielle Anzeigenkunden nach alternativen Möglichkeiten suchen, um ihre Produkte zu vermarkten.
Dem digitalen Expansionskurs der Öffentlich-Rechtlichen Grenzen setzen
Nachdrücklich spricht sich die ENPA für eine strenge Anwendung der Wettbewerbsregeln im Hinblick auf die digitalen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Die EU-Institutionen hätten zu gewährleisten, dass die revidierte Mitteilung über staatliche Beihilfen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ordnungsgemäß umgesetzt und auch eingehalten wird. Dies geschehe noch ungenügend und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten versuchten, ihrer Aktivitäten, insbesondere im digitalen Umfeld, zu Lasten der privaten Medien auszuweiten. Die Rolle der Rundfunkanstalten sollten deshalb noch klarer definiert sein und begrenzt werden.



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