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GASSER BEGRÜSST GESPRÄCHSANGEBOT DER BUNDESREGIERUNG

Besserer Schutz des Redaktionsgeheimnisses "ist längst überfällig"

(2010-09-27) VÖZ-Präsident Hans Gasser begrüßte das Gesprächsangebot von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Medienstaatssekretär Josef Ostermayer, umgehend in eine fundierte Diskussion über notwendige Verbesserungen zur Sicherung der Pressefreiheit und des Redaktionsgeheimnisses in Österreich einzutreten. Der VÖZ ist sofort dazu bereit, die Beratungen aufzunehmen. Gasser: "Der Schritt ist längst überfällig."

"Um allen Versuchen einen Riegel vorzuschieben, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, muss es auf jeden Fall verfassungsrechtlich abgesichert werden", erklärte der VÖZ-Präsident. Das ist unabhängig von den jüngsten Vorfällen "eine Forderung des Verbandes, die bisher leider bei der Politik auf taube Ohren gestoßen ist", betonte Gasser. Nicht zuletzt habe auch der Regierungsentwurf für eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG), mit der die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden sollte, gezeigt, dass die Gefahr einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses akut ist.

Der Aushöhlung "muss ein Riegel vorgeschoben werden"


Das Redaktionsgeheimnis ist eine wesentliche Grundlage der Pressefreiheit und damit unseres demokratischen Systems. Jeder Versuch, es zu unterlaufen, ist deshalb kategorisch abzulehnen. "Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden", so der VÖZ-Präsident. Die rechtswidrigen Vernehmungen österreichischer Journalisten durch die Staatsanwaltschaft Wien wegen ihrer Berichterstattung über Hypo-Ermittlungen in Deutschland zeugt von erheblicher Unsensibilität der Strafverfolgungsbehörden. Sie hätten unabdingbar zu prüfen gehabt, ob dem deutschen Rechtshilfeersuchen überhaupt entsprochen werden darf und nicht voreilig ein so zentrales Recht missachten dürfen.

Unabdingbarer Schutz, aber kein Freibrief


Es wird vollkommen zu Recht kritisiert, wenn das Redaktionsgeheimnis in Österreich immer wieder ausgedünnt wird, indem Redakteure statt als Zeugen als Beschuldigte geführt werden. Das Redaktionsgeheimnis muss die Medienunternehmen und deren Redakteure davor schützen, als Zeugen ihre Informanten Preis zu geben. Allerdings ist es aber nicht dazu bestimmt, Redakteure oder Redaktionen zu schützen, wenn diese im Verdacht stehen, Personen für eine gute Story zu einer strafbaren Handlung angestiftet zu haben, ergänzte Gasser hinsichtlich der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien betreffend die Herausgabe unveröffentlichter Bänder der ORF-Skinhead-Reportage.



© Shutterstock / Gunnar Pippel
© Shutterstock / Gunnar Pippel