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(2011-03-30) Die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, mit der in Hinkunft unerbetene Werbeanrufe besser unterbunden werden sollen und vor allem bei solchen Anrufen gekeilte Glücks- und Gewinnspielverträge nichtig sein sollen, ist aus Sicht vieler Konsumenten eine längst notwendige Maßnahme. "Die klare Trennung und Unterscheidung zwischen unseriösen Unternehmen, die vor allem im Bereich Gewinn- und Lotteriespiele agieren, und seriösen Unternehmen, welche an langfristigen und guten Kundenbeziehungen interessiert sind, stellt einen richtungsweisenden Beschluss im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen bei der EU-Konsumentenschutzrichtlinie dar", so der VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger anlässlich der Beschlussfassung in der heutigen Nationalratssitzung.
"Gerade die Medienunternehmen verlegerischer Herkunft, die Telefonmarketing im Kundenmanagement und als CRM-Instrument einsetzen, begrüßen die zuletzt vorgenommene Differenzierung, da sie Rechtssicherheit für beide Seiten bedeutet und eine unverhältnismäßige Belastung verhindert", so Grünberger abschließend.
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