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VÖZ-SUJETS MIT NELSON MANDELA UND VACLAV HAVEL SOLLEN BEWUSSTSEIN SCHÄRFEN

Freie Presse ist für den Bestand der Demokratie unverzichtbar

(2011-05-02) "In vielen Ländern gibt es keine Pressefreiheit. Journalistinnen und Journalisten werden zensiert, bedroht, verfolgt, ins Gefängnis geworfen und oft auch getötet. Das freie Wort ist immer und überall gefährdet. Man erinnere sich auch an die Diskussionen, die im Vorjahr sogar in Österreich geführt werden mussten, oder an die ungarische Mediengesetzgebung. Daher muss allen bewusst sein: Es gibt keine Freiheit ohne Pressefreiheit", stellte VÖZ-Verbandsgeschäftsführer Gerald Grünberger anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit fest.

Eine freie Presse ist wesentlich für den Bestand der Demokratie und ein grundlegendes Menschenrecht. Im Rahmen der diesjährigen Kampagne des Weltverbandes der Zeitungen und Nachrichtenmedien (WAN-IFRA) will der VÖZ mit zwei Sujets für seine Mitgliedsmedien am Beispiel von Nelson Mandela und Václav Havel einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten: "Was wäre, wenn man ihre Worte nie gehört hätte?"

 

Grünberger: Situation in Österreich gut, aber "noch nicht gut genug"

 

Nur in rund 70 Ländern dieser Erde sei die Meinungs- und Pressefreiheit im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 19) und der Europäischen Menschenrechtskonvention Realität, aber auch da in Teilbereichen gefährdet, betonte Grünberger. Österreich lag 2010 beim Ranking der Pressefreiheit auf Platz sieben. "Das ist gut", so der Verbandsgeschäftsführer, "darf aber keinesfalls davon ablenken, dass es auch hierzulande noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Pressefreiheit und des Redaktionsgeheimnisses gibt. Gut ist eben noch nicht gut genug."

 

VÖZ sieht "ungelöste Problemzonen"

 

Obwohl der Oberste Gerichtshof im Vorjahr den Anwendungsbereich des Redaktionsgeheimnisses durch eine weit gehende Interpretation hinsichtlich des Schutzes der Vertraulichkeit journalistischer Quellen vergrößert hat, gebe es nach wie vor "ungelöste Problemzonen", betonte Grünberger.

  • Das Redaktionsgeheimnis hat Lücken, die eine Umgehung zulassen, etwa wenn ein Journalist zum Beschuldigten gestempelt wird. Tatsächlich hat es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben, in welchen ein Journalist, dem behördliche Unterlagen zugespielt wurden, zum Beschuldigten gemacht wurde, indem er der Anstiftung zum Amtsgeheimnisverrat bezichtigt wurde, um das Redaktionsgeheimnis zu umgehen.
  • In Verbindung damit fordert der VÖZ ein "Gesetz über den freien Zugang zur Information" nach internationalem Vorbild, welches einen Dogmenwechsel weg vom Amtsgeheimnis mit Ausnahmen hin zu einer Informationsfreiheit mit Ausnahmen bringt. "Trotz positiver Signale seitens der Regierung hat es keine Fortschritte gegeben und wir hoffen, dass sich die neue Justizministerin rasch der Sache annimmt. Wir sind jedenfalls jederzeit bereit, den konstruktiven Dialog in dieser Angelegenheit mit ihr fortzuführen", so der VÖZ-Verbandsgeschäftsführer.
  • Ermittlungsinteressen des Staates wird in Gesetzesinitiativen immer öfter unbegründet Vorrang vor den Grundrechten der Presse eingeräumt, die dann - wie zuletzt wieder im Falle der Vorratsdatenspeicherung - nur mit großem Aufwand im Rahmen der Begutachtung entschärft werden können. Daher ist eine verfassungsrechtliche Absicherung des Redaktionsgeheimnisses, auf die schon vorab Rücksicht genommen werden muss, unumgänglich.

Europäische Regelung dringend geboten

 

Nicht zuletzt steht in Zeiten weltweit abrufbarer Online-Berichterstattung und des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren und Dienstleistungen - und somit auch von Zeitungen - die Pressefreiheit vor neuen Herausforderungen: Schadenersatzklagen und Strafverfolgung drohen allein innerhalb der EU aus 27 verschiedenen Staaten mit ebenso vielen verschiedenen Rechtsordnungen, sagte Grünberger. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheide derzeit darüber, ob ein österreichisches Online-Portal in Deutschland nach deutschem Recht geklagt werden kann. Vergangenes Jahr wurden österreichische Journalisten wegen Enthüllungen betreffend die Hypo-Alpe-Adria Causa in österreichischen Medien - die nach österreichischem Recht völlig rechtskonform waren - von deutschen Strafbehörden verfolgt. "Denkt man das weiter, wäre nicht auszuschließen, dass ein österreichischer Journalist wegen eines Artikels in Bulgarien Gefängnisstrafen fürchten muss, weil dort Ausgaben einer österreichischen Zeitung an irgendeinem Kiosk am Flughafen erhältlich waren", charakterisierte der Verbandsgeschäftsführer den unverständlichen Status quo. Hier sei eine europäische Regelung dringend geboten.