Kapitel: Medienentwicklung
Die Jahre 2000 bis 2003 sind wichtige Jahre für die Positionierung der österreichischen Medienwirtschaft in einem europäischen Markt, der im Umbruch und Aufbruch ist. Dabei stehen zwei Entwicklungen im Zentrum, die Digitalisierung der Verbreitungstechnologien und die Frage der Konvergenz zwischen den Medien.
Telekommunikation, lnformationstechnologie und Medien konvergieren mit größter Schnelligkeit. Im digitalen Zeitalter ist es möglich, jede Mitteilung - sei es an eine Person oder an die Allgemeinheit oder Teile hievon - weltweit über jedes Netz anzubieten, die Netze (Telefonnetze, Internet, terrestrische- und Satellitennetze für Radio und Fernsehen, Kabelnetze etc.) konvergieren ebenfalls, auch die Endgeräte (Computer, Radio- und Fernsehgeräte, ortsgebundenes und mobiles Telefon, CD-Player, Communikator, Walkman etc.) werden zu einem interaktiv tauglichen Endgerät mutieren.
1. Unabhängige Einrichtung für Telekommunikation, lnformationstechnologie und Medien
Angesichts der dynamischen Konvergenz wird eine unabhängige Institution für Telekommunikation, Informationstechnolologie und Medien eingerichtet. In diese Institution fließen alle Zuständigkeiten ein, die derzeit im Bundeskanzleramt, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium oder Justizministerium verstreut sind.
Alle Behörden und behördenähnlichen Einrichtungen wie der Telekom-Regulator im Verkehrsministerium, die Privatrundfunk- und Kabel- und Satellitenrundfunkbehörde im Bundeskanzleramt, die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes u. dgl. gehen in dieser Institution auf.
Die unabhängige Institution berät die Bundesregierung bei der Ausarbeitung von Positionen auf europäischer und internationaler Ebene und stellt die Kooperation mit den europäischen Instanzen in EU und Europarat sicher.
Sie besitzt genau definierte Lizenz- und Kontrollbefugnisse und wird organisatorisch beim für Medienfragen zuständigen Bundesminister angesiedelt.
Ihre Finanzierung erfolgt über Einnahmen aus ihrer Tätigkeit.
Inhaltlich wird sie in die Bereiche Technik/Technologie, Inhalt/Content und Wettbewerb gegliedert.
Darüber hinaus ist sie Know-how-Träger für die weitere Medien- und Kommunikationsentwicklung in Österreich und soll Impulsgeber für die technologische Weiterentwicklung und Verbesserung des Wirtschaftstandorts Österreich sein. Sie soll einen aktiven Beitrag, leisten, um durch den breitflächigen Einsatz von interaktiver Kommunikation neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Parallel zur notwendigen Zusammenfassung und Straffung der Aufgaben im Telekommunikations- und Medienbereich werden folgende Vorhaben vorrangig umgesetzt:
2. Fachgutachten über die Frequenzsituation
In der Frage der terrestrischen Verbreitung von Fernsehen wird durch ein Fachgutachten, das umgehend eingeholt wird, die Vorfrage geklärt, welche Übertragungskapazitäten für einen weichen Übergang auf die digitale terrestrische Verbreitung unabdingbar notwendig sind und welche Kapazitäten für eine ehestbaldige analoge Privatisierung zur Verfügung stehen.
3. Flächendeckendes Privatfernsehen
Die Einführung terrestrischen österreichischen Privatfernsehens erfolgt unter Berücksichtigung analoger und digitaler Übertragungskapazitäten. Sämtliche Programm- und technische Lizenzen erteilt die unabhängige Medieninstitution.
Die Zuordnung analoger und digitaler Übertragungskapazitäten erfolgt abgestimmt. Die Lizenzbehörde muss bei der Vergabe der Kapazitäten auf die vorrangige VerwirkIichung eines bundesweit empfangbaren Fernsehprogramm achten, ohne das Ziel eines weichen Umstiegs auf die digitale Verbreitungstechnologie zu einem frühen Zeitpunkt zu gefährden.
Bei der Beurteilung der technischen Reichweite werden auch andere Verbreitungswege wie Kabelnetze und Satellitenempfang mitberücksichtigt. Ein für die bundesweite Ausstrahlung und auf Basis analoger Verbreitungstechnologie zugelassenes privates Fernsehprogramm wird bei der Verbreitung in Kabelnetzen den öffentlich-rechtlichen Programmen des ORF gleichgestellt.
4. Digitale Kapazitäten
Bei der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten werden die Bedürfnisse des ORF ebenso wie die der privaten Anbieter nach Maßgabe der technischen Notwendigkeiten angemessen berücksichtigt.
5. Regionales Privatfernsehen
Nicht benötigte analoge terrestrische Übertragungskapazitäten können von bereits bestehenden regionalen Fernsehveranstaltern für die Verbesserung ihres Versorgungsgrades verwendet werden.
6. Regionale Programmfenster
Privaten Anbietern werden regionale Programmfenster in ORF 2 ermöglicht. Die Lizenzierung erfolgt nach vorhergehender Ausschreibung, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte regionale Information, Nachrichten, Sport und Kultur maßgeblich berücksichtigt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über regionale Fernsehwerbung.
Der Marktauftritt soll ehestmöglich, jedenfalls aber mit Beginn des Jahres 2002 erfolgen.
7. Rundfunkgesetz
Das Rundfunkgesetz wird in ein ORF-Gesetz umgewandelt. In diesem Zusammenhang kommt es zu einer Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF. Dabei wird der öffentlich-rechtliche Programmauftrag des ORF präzisiert und gestärkt.
Ein klares Ziel dieser Neudefinition ist der Ausbau der Information, Bildung, der österreichischen Kultur und Kunst, Wissenschaft und Technologie sowie österreichischer Unterhaltung in allen Programmen des ORF unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kultur- und Kunstschaffender.
Darüber hinaus ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu hohen Standards bei der Objektivität und Unparteilichkeit zu stärken.
Organisatorische Änderungen
lm Zuge der Umwandlung in ein ORF-Gesetz wird es zu einer Vereinfachung des Bestellvorgangs und der Arbeitsweise für die Führungspositionen und Gremien des ORF kommen.
Für die Bereiche des ORF, die über den öffentlich-rechtlichen Auftrag hinausgehen, sind klare Beteiligungsregelungen vorgesehen.
Bei den "neuen Geschäftsfeldern" sind klare Regelungen hinsichtlich Umfang und Organisation notwendig.
Strukturelle Änderungen
Die Mitbenutzung der Sendeanlagen des ORF durch private Mitbewerber und andere Telekom-Dienstleister wird mit Blickrichtung auf die Digitalisierung der Übertragungstechnologie analog zum Telekom-Bereich geregelt.
Im Zuge der Umstellung auf digitale Übertragungstechnologien wird gewährleistet, dass der ORF seiner gesteigerten öffentlichen Verantwortung gerecht wird. Das beinhaltet das Ziel, dass der ORF über alle in Österreich relevanten digitalen Plattformen ohne Unterschied empfangen werden kam, um unter anderen zu erreichen, dass weitere in Österreich lizensierte Programmanbieter einen disikriminierungsfreien Zugang zu den Konsumenten erhalten.
Darüber hinaus wird von der ORF-Führung erwartet, das Leistungsprinzip und privatwirtschaftliche Gesichtspunkte stärker im Unternehmen zu verankern.
Rechtsfragen
Es soll geprüft werden, wie unter Beachtung des öffentlich-rechtlichen Charakters des ORF das Entgegnungsrecht verankert werden kann.
Evaluierung
Nach der Etablierung flächendeckender privater österreichischer Programmanbieter werden das ORF-Gesetz und das Privatfernsehgesetz mit Blickrichtung auf ausreichende und adäquate Rahmenbedingungen im Interesse eines dualen Rundfunksystems evaluiert.
8. Privatrundfunkgesetz
Das Regionalradio-Gesetz wird mit Blickrichtung auf ausreichende und adäquate Rahmenbedingungen in ein Privatrundfunkgesetz umgewandelt. Geplante Änderungen betreffen neben anderen die Öffnung der Bundesländergrenzen, die Zulassung bundesweiten privaten Radios unter Berücksichtigung aller technischen Übertragungskapazitäten oder das Ersetzen der Eigentümerbeschränkungsregelungen durch Marktanteilsregelungen. Die neuen Beteiligungsregeln werden die wachsende Bedeutung der Crossownerships und damit die im Entstehen befindlichen "Multimedia-Häuser" berücksichtigen.
9. Presseförderung
Die Reform der Presseförderung hat die Förderung des Vertriebes sowie die degressive Unterstützung einmaliger Investitionen wie Neugründungen oder Management-buy-outs zum Ziel. Darüber hinaus soll es zu einer stärkeren Förderung des Journalistenausbildung kommen.
Die Publizistikförderung wird hinsichtlich ihrer Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit überprüft.
10. Urheberrecht
Im Bereich des Urheberrechts und des Schutzes geistigen Eigentums soll es zu einer umfangreichen Reform mit einer Anpassung an die neuen technischen und technologischen Rahmenbedingungen kommen.
11. Neue Medien - Digitalisierungsoffensive
Im Bereich der Neuen Medien kommt es nach einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu einer Digitalisierungsoffensive, die im öffentlichen Sektor parallel zum Kapazitätsausbau vorbereitet wird und schrittweise zur Umsetzung kommt. Bestandteile dieser Digitalisierungsoffensive sollen eine eindeutige e-mail-Adresse sowie eine digitale Signatur für jeden österreichischen Staatsbürger sein.
12. Werbesteuern
Anzeigen- und Ankündigungsabgabe: Die Finanzausgleichspartner werden ersucht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Abschaffung der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe ehebaldigst ermöglichen.



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