Kapitel Medien
"Die Jahre 2000 bis 2003 sind wichtige Jahre für die Positionierung der österreichischen Medienwirtschaft in einem europäischen Markt, der im Umbruch und Aufbruch ist. Dabei stehen zwei Entwicklungen im Zentrum, die Digitalisierung der Verbreitungstechnologien und die Frage der Konvergenz zwischen den Medien.
Telekommunikation, Informationstechnologie und Medien konvergieren mit größter Schnelligkeit. Im digitalen Zeitalter ist es möglich, jede Mitteilung - sei es an eine Person oder an die Allgemeinheit oder Teile hievon - weltweit über jedes Netz anzubieten, die Netze (Telefonnetze, Internet, terrestrische- und Satellitennetze für Radio und Fernsehen, Kabelnetze etc.) konvergieren ebenfalls, auch die Endgeräte (Computer, Radio- und Fernsehgeräte, ortsgebundenes und mobiles Telefon, CD- Player, Communikator, Walkman etc.) werden zu einem interaktiv tauglichen Endgerät mutieren.
- Austrian FCC - Behörde gemäß Art. 133 Z 4:
Angesichts der dynamischen Konvergenz ist es sinnvoll, eine Behörde (Kommission) für die konvergierenden Bereiche Telekommunikation, lnformationstechnologie und Medien gemäß Art. 133 Z. 4 BVG einzurichten. In diese Behörde sollen alle Zuständigkeiten einfließen, die derzeit im Bundeskanzleramt, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium, Justizministerium verstreut sind. Im Gegenzug sollen alle Behörden und behördenähnliche Einrichtungen wie z. B. der Regulator im Verkehrsministerium, die Radio- und Kabel- und Satellitenrundfunkbehörde im Bundeskanzleramt, die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes etc. in die AUSTRIAN FCC (Bundesmedienkommission) aufgehen.
Die Behörde (AUSTRIAN FCC) soll die Bundesregierung bei der Ausarbeitung von Positionen auf europäischer und internationaler Ebene exklusiv beraten, die Kooperation mit den europäischen Instanzen in EU und Europarat sicherstellen, genau definierte Lizenz- und Kontrollbefugnisse haben. Die rechtliche Ansiedelung dieser Bundesmedienkommission ist beim für Medienfragen zuständigen Bundesminister vorgesehen. Die Finanzierung sollte über Lizenzgebühren erfolgen. Inhaltlich soll sie in die Bereiche technologische Aspekte, inhaltliche Aspekte (Content) und Wettbewerb gegliedert sein. Eine unabhängige AUSTRIAN FCC wäre Know how-Träger für die weitere Medien- und Kommunikationsentwicklung in Österreich und könnte Impulsgeber für die Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreich sein, sowie mithelfen, neue Arbeitsplätze durch den breitflächigen Einsatz von interaktiver Kommunikation zu schaffen.
Parallel zur notwendigen Bündelung im Telekommunikations- und Medienbereich sind jedenfalls folgende Vorhaben als vorrangig anzusehen:
- Die Frage der Digitalisierungsstrategie bei der terrestrischen Verbreitung von Fernsehen muss prioritär behandelt und insbesondere die Vorfrage gelöst werden, welche Frequenzen in Österreich für die Umstellung auf die digitale terrestrische Verbreitung nötig sind, und welche stehen für die analoge Verbreitung zur Verfügung. Um diese technische Frage zweifelsfrei beantworten zu können, wird umgehend ein Fachgutachten eingeholt.
- Verabschiedung des Privatfernsehgesetzes: Der derzeit im Parlament liegende Entwurf eines Privatfernsehgesetzes sollte mit Adaptierungen realisiert werden. Es müssen nämlich analoge und digitale terrestrische Fernsehlizenzen vorgesehen werden. Die Zuordnung der Frequenzen zum analogen und digitalen Bereich sollte dabei abgestimmt erfolgen, sodass der Umstieg auf die digitale Verbreitungstechnologie zu einem frühen Zeitpunkt sichergestellt werden kann. Bei der Vergabe von Digitalfrequenzen sind die Bedürfnisse des ORF ebenso wie die der privaten Anbieter nach Maßgabe der technischen Notwendigkeiten angemessen zu berücksichtigen.
- Sämtliche Programm- und technischen Lizenzen erteilt die zu schaffende unabhängige Austrian FCC. Hinsichtlich der Betreiber wären Marktanteilsregelungen Eigentümerbeschränkungen vorzuziehen. Sollte es nach Abschluss der Frequenzmessungen so sein, dass es nicht ausreichend terrestrische Frequenzen sowohl für digitale als auch für analoge Programmangebote gibt, so ist für eine Übergangsphase (bis sich private Programmanbieter auf der digitalen Plattform etablieren können) privaten Anbietern zu ermöglichen, regionale Programmfenster in ORF 2 einzubringen. Erforderlich wäre eine transparente Vergabe nach vorangegangener Ausschreibung, inhaltlicher Schwerpunkt sollte regionale Information, Nachrichten und Kultur sein, die Fenster sollten über regionale Fernsehwerbung finanziert werden. Der Marktauftritt sollte jedenfalls Anfang 2002 ermöglicht werden.
- Das Rundfunkgesetz ist in ein ORF-Gesetz umzuwandeln, dabei sollte der öffentlich-rechtliche Programmauftrag des ORF präzisiert und gestärkt werden, klare Beteiligungsregelungen sind vorsehen und der ORF auf seine gesteigerte öffentliche Verantwortung im digitalen Zeitalter eingestellt werden. Klarere Regelungen sind bei den neuen Geschäftsfeldern notwendig, Adaptionen bei der Bestellung und der Arbeitsweise der Führungsgremien zweckmäßig. Diese Veränderungen sollen auch das Aufsichtsgremium miteinbeziehen, dieses soll sich stärker an der Aufgabenstellung eines Aufsichtsrates nach Aktienrecht orientieren, vor allem was die Verantwortung dem Unternehmen gegenüber anbelangt. In diesem Zusammenhang ist die Beschlussfassung über die Festsetzung des Programmentgeltes in die Austrian FCC zu verlagern.
- Das Regionalradio-Gesetz ist mit Blickrichtung auf ausreichende und adäquate Rahmenbedingungen im Interesse eines duales Rundfunksystems zu evaluieren. Mögliche Adaptierungen betreffen etwa die Öffnung der Bundesländergrenzen, das Ermöglichen bundesweiten privaten Radios oder das Ersetzen von Eigentümerbeschränkungsregelungen durch Marktanteilsbeschränkungen. Von steigender Bedeutung sind neue Regelungen über Crossownership, da die im Entstehen befindlichen ,Multimedia-Houses' zu vertikalen Wertschöpfungsketten tendieren, die Print, Radio, Fernsehen, Zugang zum Internet, mobile und Festnetztelefonie, E-commerce etc. gebündelt an die Konsumenten zu bringen.
- Die Neufassung der Presseförderung muss sich verstärkt am Grundsatz orientieren, Vielfalt dort zu unterstützen, wo sie im Wettbewerb am meisten unter Druck kommt. Es ist insbesondere am Vertrieb anzuknüpfen und mit optimierten Vertriebswegen die Wettbewerbsnachteile gegenüber Marktführern zu mildern."



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