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Regierungserklärung vom 13. März 1996

XX. Gesetzgebungsperiode (15. 01. 1996 bis 27.10. 1999), Bundesregierung Vranitzky (V) bzw. Klima (I)

Ausführungen zum Thema Medien:

 

"Eine der wichtigsten Fragen für unser Land, ist die, wie wir mit der weiteren Entwicklung der Informationsgesellschaft umgehen. Diese Frage ist von verschiedenen Blickpunkten aus wichtig. Sie entscheidet ebenso über die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich, wie über die weitere Entwicklung unserer Medien oder die zukünftige Fähigkeit, junge Menschen adäquat für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts auszubilden.

 

Hier gilt noch mehr als sonst: Die Entwicklung kommt ohnedies, es ist besser, wir nutzen sie. Anpassungen beim Urheberschutz, beim Konsumentenschutz und beim Arbeitsrecht sind notwendig, um auch unter neuen Bedingungen geistiges Eigentum zu schützen und Kreativität zu fördern. Vor allem muss der Zugang zu den neuen Medien ein möglichst offener, billiger und einfacher sein. Nur so können wir als Gesellschaft die neuen Möglichkeiten umfassend und für jeden zugänglich machen und demokratisch und integrierend wirken.

 

Durch die zunehmend globale Vernetzung, durch immer kapazitätsreichere und raschere Computer, durch immer bessere Leitungen wird sich langfristig auch die Nutzung der Medien verändern. Bei diesem Spannungsfeld ist es für ein relativ kleines Land wie Österreich mit seiner vielfältigen Kultur und Identität wichtig, starke und lebensfähige Medien zu haben. Bei Hörfunk und Fernsehen bekennen wir uns deshalb ausdrücklich zum Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziell orientierten Medien. Bei den Printmedien wollen wir eine möglichst große Vielfalt an Tageszeitungen, Zeitschriften und Magazinen erhalten.

 

Um in dieser Situation ein starkes öffentlich-rechtliches Fernsehen zu sichern, soll der ORF in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden und seine Position durch Eröffnung neuer Geschäftsfelder strategisch abgesichert werden. Dazu ist es auch notwendig, dass die duale Finanzierungsgrundlage erhalten bleibt, das heißt, die Finanzierung aus Gebühren und Werbung.

 

Beim privaten Radio werden wir das Regionalradiogesetz so novellieren, dass entsprechend den ursprünglichen Plänen in allen Bundesländern zumindest ein regionales sowie lokale Privatradios rasch ihren Betrieb aufnehmen können. Die Beispiele Steiermark und Salzburg zeigen, dass der medienpolitische Ansatz, den wir bei der Liberalisierung des Radios unterstellt hatten - nur ein Regionalradio pro Bundesland, nur in Wien zwei, um das Werbeaufkommen nicht zu zersplittern und in einem zweiten Schritt erst lokales Radio - der eigentlich richtige war. Mit der Einigung, dass dem ORF die vierte Radiofrequenzkette bleibt, konnte das verfassungsrechtlich wohl schwierigste Hindernis aus dem Weg geräumt werden. Beim privaten kommerziellen Fernsehen soll die Verbreitung im Kabel nach den höchstgerichtlichen Entscheidungen auf diesem Gebiet möglichst rasch gesetzlich geregelt werden. Dabei soll auch die Regelung von terrestrischem Fernsehen der Zukunft berücksichtigt werden."