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Regierungserklärung vom 30. November 1994

XIX. Gesetzgebungsperiode (07.11.1994 bis 14.1.1996), Bundesregierung Vranitzky (IV)

Ausführungen zum Thema Medien:

"Eines der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung für die kommenden Jahre ist eine Informationsoffensive für Österreich auf der Grundlage von Telekommunikation und Medien. Beide sind Sektoren, die sich weltweit sehr dynamisch entwickeln. Wir müssen mit dieser Entwicklung Schritt halten, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere vielfältige Kultur und Identität zu erhalten.

 

Bei der Entwicklung der Telekommunikation treten wir für einen eigenständigen österreichischen Weg ein. In einem ersten Schritt sollen möglichst rasch die Auswirkungen der globalen Vernetzung untersucht werden. Der Zugang zu den neuen Medien soll ein möglichst offener, billiger und einfacher sein. Nur so können allenfalls desintegrierende Wirkungen vermieden und eine Demokratisierung in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden. Änderungen beim Urheberschutz, beim Konsumentenschutz und beim Arbeitsrecht sind notwendig, um unter den neuen Bedingungen der globalen Vernetzung geistiges Eigentum zu schützen und Kreativität zu fördern sowie die neuen Formen der Telearbeit oder des Televerkaufs zu kontrollieren.

 

Ein österreichischer Weg bedingt aber vor allem österreichische Akteure. Wir sprechen uns deshalb für die Zusammenarbeit von Post, ORF, Kabelgesellschaften, Energieversorgungsunternehmen, ÖBB, Industrie- und Softwareunternehmen zu einem schnellen Ausbau von leistungsfähigen Netzen aus, die den neuen Anforderungen genügen.

 

Die Bundesregierung sieht in den österreichischen Medien wichtige Träger der traditionsreichen österreichischen Kultur und wesentliche Faktoren der österreichischen Identität. Bei den audio-visuellen Medien bekennen wir uns ausdrücklich zum Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten, kommerziell orientierten Medien, bei den Printmedien zu einer möglichst großen Vielfalt von Tageszeitungen, Zeitschriften und Magazinen.

 

Um den ORF in der Konkurrenzsituation der Zukunft wirtschaftlich führen zu können, müssen seine Struktur und Organisation den Notwendigkeiten eines modernen Gesellschaftsrechtes angepasst werden. Zur Finanzierung möglichst vieler Aufgaben aus eigener Kraft müssen ihm neue Geschäftsfelder offen gehalten werden. Ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk schließt in jedem Fall auch das Bekenntnis zur Gebührenfinanzierung ein.

 

Die Zulassung privater Hörfunk- bzw. Fernsehveranstalter geht zügig voran. Demnächst werden die Lizenzen für Regionalradio, anschließend auf Basis eines eigenen Frequenznutzungsplanes jene für Lokalradios vergeben.

 

Über die gesetzlichen Maßnahmen zur Zulassung privater Fernsehveranstalter soll bis zur Mitte der Gesetzgebungsperiode Klarheit herrschen. Die Liberalisierung soll bei allen Verbreitungsmöglichkeiten wie Kabel, Satellit oder terrestrischer Verbreitung möglichst gleichzeitig vorgenommen werden. Dabei werden auch die Erfahrungen beim privaten Hörfunk zu berücksichtigen sein."