Presseförderung
Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Presseförderungsgesetz 2004. Zuständig für die Presseförderung des Bundes ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).
Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht neben der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen (Abschnitt II) und einer besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (Abschnitt III) eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung (Abschnitt IV) vor.
Verleger von Tages- und Wochenzeitungen können unter dem Titel "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung"
- Zuschüsse zu den Ausbildungskosten für Nachwuchsjournalisten
- Zuschüsse zu den Kosten angestellter Auslandskorrespondenten und
- eine Refundierung für die Gratisabgabe von Tages- und Wochenzeitungen an Schulen
erhalten.
Gefördert werden können auch Vereinigungen, die sich die Leseförderung zum ausschließlichen Ziel gesetzt haben, Vereinigungen der Journalistenausbildung und Presseklubs sowie Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens.
Publizistikförderung
Mit 1. Jänner 2004 ist die Novelle BGBl. I Nr. 136/2003 zum Publizistikförderungsgesetz 1984 in Kraft getreten. Zuständig für die Förderung des Bundes nach Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).
Zielgruppe der Förderung:
Zeitschriften, die mindestens viermal jährlich erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen (religiösen) Themen beschäftigen.
Kontakt
Mag. Brigitte Zauner-Jelemensky
KommAustria
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 157
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9157
Email: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at



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