Neben wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sind vor allem auch Politik und Gesetzgebung – und das nicht nur im engeren medienpolitischen Sinn – für die Medien und den Medienstandort Österreich von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Zuständigkeit im Bereich der Medienpolitik liegt auch in der Europäischen Union vorrangig bei den Mitgliedstaaten und dem nationalen Gesetzgeber. In jenen Fällen, in denen der Binnenmarkt betroffen ist, gibt es aber seitens der EU Richtlinien, die dann in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden müssen: wie zum Beispiel die Fernsehrichtlinie, Rahmenregelungen für das Urheberrecht oder Werbeverbote.
Der VÖZ vertritt in allen branchenrelevanten Fragen die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen des Staates, der Länder und Gemeinden, gegenüber den Behörden, den Kammern, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit. Er wirkt konstruktiv und auch initiativ an der Gestaltung der Medienordnung in Österreich mit. Auf der Grundlage des umfassenden Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und des freien Informationszuganges bekennt sich der VÖZ zur Freiheit der Medien sowie zur Erhaltung und zum Ausbau der Medienvielfalt.
Regierungserklärungen und Koalitionsübereinkommen:
Regierungsprogramm 2008 - 2013
Regierungserklärung vom 16. Jänner 2007
Regierungserklärung vom 6. März 2003
Regierungserklärung vom 9. Februar 2000
Regierungsprogramm / Koalititonsabkommen 2000
Geplantes/geplatztes Arbeitsübereinkommen 2000
Regierungserklärung vom 13. März 1996
Regierungserklärung vom 30. November 1994



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