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Presseausweis

Informationen über den Zugang zum Presseausweis.

Manche Verzeichnisse weisen für Österreich über 12.000 "Journalisten" aus und unzählige so genannte Presseausweise sind im Umlauf.

 

Die "harte Währung" der Branche ist der Presseausweis, der vom Österreichischen Kuratorium für Presseausweise nach strengen Zulassungsbedingungen an Journalisten, Fotoreporter, Kameraleute bzw. Eigentümer, Herausgeber, Verleger vergeben wird, die hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbständig oder in ständiger (und nicht bloß unbedeutender) Nebenbeschäftigung tätig sind.

 

Trägerverbände des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise sind vier offizielle Interessenvertretungen: der Verband Österreichischer Zeitungen, der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband, der Österreichische Gewerkschaftsbund, GPA - DJP und das Syndikat der Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs.

 

Anträge sind mittels Antragsformular an die jeweiligen Trägervereine bzw. direkt an das Kuratorium für Presseausweise zu richten, wenn keine Mitgliedschaft bei einem der Trägervereine vorliegt.

 

Dieser Presseausweis ist ein "Arbeitsinstrument" im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen. Derzeit (Stand Ende 2009) sind rund 5.700 solcher Presseausweise vom Kuratorium geprüft und ausgestellt.

 

Kontakt 

 

Kuratorium für Presseausweise

Postfach 11, 1016 Wien, Tel.: 01/40 110-2778

Vorsitzender: Erwin Goldfuss
Stellvertreter: Hannes Schopf
Geschäftsführer: Alexander F. Baratsits-Altempergen

 

Über die Erteilung eines Ausweises entscheidet der Vorstand, für die Beschlussfassung gelten die Bestimmungen des § 13 des Statuts.



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