Damit soll das Prinzip der Geheimhaltung durch das "Amtsgeheimnis" durch das Prinzip der Öffentlichkeit ersetzt werden, außer wenn aus eng umgrenzten zwingenden öffentlichen Interessen oder zum Schutz der Privatsphäre von Personen die Geheimhaltung geboten ist.
Das Sicherheitspolizeigesetz muss hinsichtlich der Auswirkungen für Journalisten genau überprüft werden. Bei der geplanten Online-Durchsuchung mit der Überwachung von E-Mails, Chats und des Zugriffs auf bestimmte Internet-Seiten muss von vornherein zweifelsfrei durch analoge Bestimmungen wie für die Überwachung der Telekommunikation von Teilnehmeranschlüssen für Medienunternehmen und Journalisten sichergestellt werden, dass damit das Redaktionsgeheimnis nicht ausgehöhlt wird.
Strafprozessordnung: Novelle seit 1.1.2008 in Kraft, mögliche Auswirkungen auf die Kriminalberichterstattung



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