eine demokratische Wahl der journalistischen Vertreter durch die jeweiligen Redaktionsversammlungen wurde durch die Journalistengewerkschaft rundweg abgelehnt. Damit wird die vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) am 27. Dezember 2001 erfolgte Aufkündigung der zwischen den vier Trägerverbänden getroffenen Vereinbarung über die Einrichtung des Österreichischen Presserates mit 30. Juni 2002 rechtswirksam. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit in der bisherigen Form ist durch die kategorische Ablehnung der Reformvorschläge des VÖZ durch die Journalistengewerkschaft unmöglich geworden.
Echte Selbstkontrolle der Zeitungen statt Beurteilung durch Verbändevertreter
Bei einer Gesprächsrunde der bisherigen Trägerverbände des Presserates am 24. Juni 2002 stellte VÖZ-Präsident Franz Ivan fest, dass der Verband den derzeitigen Zustand des Österreichischen Presserates, in dem Vertreter von Verbänden über journalistische Arbeit und journalistisches Verhalten urteilen, für unbefriedigend hält. Die Zeitungsverleger sind aber überzeugt, dass ein Neubeginn eines Österreichischen Presserates nur im gemeinsamen guten Einvernehmen zwischen Journalisten und Verlegern möglich ist und haben deshalb dazu entsprechende Vorschläge vorgelegt. Diese sahen vor, dass jede Zeitung in der Generalversammlung des zu gründenden Vereins Österreichischer Presserat mit zwei Stimmen - einem Verlegervertreter, einem von der Redaktionsversammlung gewählten Vertreter - repräsentiert sein soll; außerdem war eine besondere Anerkennung der bisherigen Trägerverbände als Gründungsmitglieder des Presserates neu mit Sonderstellung vorgesehen: Sie sollten insgesamt ein Drittel aller Sitze in der Generalversammlung einnehmen.
Diese Vorschläge wurden von der Journalistengewerkschaft am 6. Juni 2002 kategorisch zurückgewiesen. Daher wird durch die Haltung der Journalistengewerkschaft eine wirkliche Reform des Österreichischen Presserates behindert. Um aber die Türen für ernsthafte Bemühungen um eine Reform des Presserates nicht zuzuschlagen, sieht der VÖZ von der Gründung eines Presserates im Alleingang vorerst ab.
VÖZ-Bekenntnis zum Ehrenkodex der Österreichischen Presse
Mit der Wirksamkeit der Aufkündigung des Österreichischen Presserates mit 30. Juni 2002 hört der derzeit bestehende Österreichische Presserat zu bestehen auf und ist nicht mehr als Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse zu betrachten. Eine weitere Tätigkeit unter dem Titel Österreichischer Presserat ist nach Ansicht des VÖZ weder legal noch legitim. Unabhängig davon bekennt sich der VÖZ zum Ehrenkodex der Österreichischen Presse, informierte Präsident Ivan die Trägerverbände über die vom Verbandsvorstand beschlossene Haltung nach der kategorischen Ablehnung des Kompromissvorschlages durch die Gewerkschaft.
Ivan: VÖZ wird sich weiterhin um Zustandekommen eines verbesserten Kontrollorgans bemühen
Ivan wörtlich: "Der Verband bedauert die Situation, die durch den Wegfall der Selbstkontrolle der österreichischen Presse entsteht. Er wird sich auch weiterhin um das Zustandekommen eines verbesserten Kontrollorgans des österreichischen Presse bemühen."
Die Tätigkeit des Generalsekretariates des VÖZ als Geschäftsstelle des Österreichischen Presserates wird mit Wirkung vom 30. Juni 2002 eingestellt; die betroffenen Personen und Einrichtungen werden hievon verständigt.



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