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ÖSTERREICHISCHER PRESSERAT

Beschluss der Vollversammlung vom 21.1.2002

"Im Hinblick auf die Aufkündigung der Vereinbarung über die Einrichtung des Österreichischen Presserates durch den VÖZ als einem der Trägerverbände beschließt der Österreichische Presserat:
  1. Der Österreichisch Presserat ersucht seine Trägerverbände, alles daran zu setzen, bis Jahresmitte 2002 über die statutarischen und organisatorischen Grundlagen für die Selbstkontrolleinrichtung der Österreichischen Presse gemeinsame neue Vereinbarungen zu treffen. Die Mitglieder des Presserates mögen von den Trägerverbänden in geeigneter Weise in die Beratungen für diese neuen statutarischen und organisatorischen Grundlagen einbezogen werden. Der Presserat führt seine Tätigkeit unverändert fort. Zur Finanzierung der Tätigkeit bis Jahresmitte werden die Trägerverbände ersucht, auf der Basis des Budgets 2001, 6/12 dieses Budgets in der bisherigen Relation an den Presserat einzuzahlen. Der Presserat empfiehlt, die Einladung des Presseclubs Concordia zu Gesprächen zu diesem Themenkreis anzunehmen.
  2. Die Funktionsdauer der Organe des österreichischen Presserates, die nach der geltenden Geschäftsordnung des Presserates in der ersten Sitzung der Vollversammlung des Presserates im Kalenderjahr - das ist heute - geschäftsordnungsgemäß neu zu bestellen wären, wird bis Jahresmitte 2002 verlängert."