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Regierungsprogramm 2007

zwischen SPÖ und ÖVP für die XXIII. Gesetzgebungsperiode

Staats- und Verwaltungsreform

 

... Zur Formulierung der notwendigen Rechtstexte wird beim Bundeskanzleramt eine Exper­tengruppe eingerichtet, der von Seiten der SPÖ Dr. Kostelka und Dr. Öhlinger, von Seiten der ÖVP Dr. Fiedler und Dr. Khol sowie zwei Vertreter der Landeshauptleute Konferenz angehören.

 

4. Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten

  • Die zahlreichen gerichtsähnlichen Sonderbehörden (wie z.B. die Unabhängigen Verwal­tungssenate und der Unabhängige Finanzsenat oder die verschiedenen Kollegialbehör­den mit richterlichem Einschlag) sollen möglichst weit gehend in die neu geschaffenen Verwaltungsgerichte erster Instanz übergeführt werden;

12. Verstärkte Bürgerorientierung

  • Jede Regierungspartei nominiert ein Regierungsmitglied zur Koordination von Verwaltungs­reform- und e-Government-Angelegenheiten

17. Verfassungsbereinigung

  • Grundlage dieser Verfassungsbereinigung soll über die Vereinbarung der Parteien im Be­sonderen Ausschuss betreffend Staatsgrenzen und Staatsverträge hinaus eine generelle Regelung der weisungsfreien Behörden sein. In Hinkunft sollen Staatsverträge, die zur Selbstabänderung berechtigen, ohne Verfassungsänderung beschlossen werden können. Nationalrat und Bundesrat soll jedoch ein Vorbehaltsrecht eingeräumt werden.
  • In der Bundesverfassung wird eine generelle Ermächtigung des einfachen Gesetzgebers zur Weisungsfreistellung von Behörden vorgesehen. In dieser Ermächtigung werden die für derartige Behröden geltenden Mindestanforderungen betreffend den Rechtsschutz gegen ihre Entscheidungen, die politische Verantwortung für ihre Entscheidungen und die parlamentarischen Kontrollrechte festgelegt. Der Bestand der bereits eingerichteten Rechtsschutzorgane wird verfassungsgesetzlich abgesichert.

 

Wirtschaft/Standort/Arbeit

 

Wirtschaftspolitik

 

... Ferner ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen durch das Prinzip der Universaldienste (wie z. B. bei der Telekommunikation) zu garantieren.

 

Wachstums- und Konjunkturpolitik

  • Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur; Programm für Infrasturkurinvestitionen (Schiene, Straße, Energieversorgung, Kommunikationsnetze), ein Althaussanierungspro­gramm mit Schwerpunkt Energiesparen, ein Energieinfrastruktur-Ausbauprogramm in­klusive Ausbau von umweltfreundlicher Energie und Nutzung der Energiesparmöglich­keiten, ...

Wettbewerbspolitik

 

Grundsätzliches: Wettbewerb soll im Interesse der Menschen, der KonsumentInnen, der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, der österreichischen Industrie und der in diesen Betrieben Beschäftigten stattfinden. Dem Staat kommt wesentliche Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Märkte zu.

Dafür will die Bundesregierung folgendes sicherstellen:

  • Klare Regeln und strenge Kontrolle für den Markt
  • Eine vollziehbare und qualitativ hochwertige Kontrolle des Marktmachtmissbrauchs
  • Eine effiziente Fusionskontrolle in ausgewählten Bereichen nach volkswirtschaftlichen Krite­rien

Kartellrecht

 

Insbesondere sollen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten die Kompetenzen des Bundeskar­tellanwaltes und der BWB in die BWB zusammengeführt werden. Die Schaffung einer erst­instanzlichen Entscheidungskompetenz der BWB ist zu prüfen.

 

Kreativwirtschaft

 

Um der zunehmenden gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der österreichischen Kreativwirtschaft gerecht zu werden, will die Bundesregierung folgende Maßnahmen setzen:

Forcierung der kulturellen Aus- und Weiterbildung; Entwicklung von politischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen, um Freiräume für alle Formen von Kunst und Kultur sicherzustellen; Verbesserung der Governancestrukturen, d.h. Verknüpfung von Kultur-, Wirtschafts- und Be­schäftigungspolitik, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftspotential des kultu­rellen Sektor entwickeln zu können; Aufbau eines konsistenten Förderinstrumentariums für die in der Kreativwirtschaft tätigen Unternehmen, insbesondere Strategieplan Kreativwirtschaft, Beratung und Know-how-Vermittlung, Ausbau von Innovationsförderung, Zugang zu externen Finanzierungsquellen etc.; Stärkung des Know-how-Transfers für urheberrechtsbasierte Verwer­tungsstrategien.

 

Dienstleistungshandel im Rahmen der WTO und des GATS

 

Im Rahmen ihrer Außenhandelspolitik wird sich die Bundesregierung für folgende Zielsetzungen einsetzen:

  • Eine Fortsetzung der (derzeit suspendierten) WTO-Doha-Verhandlungen ist angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der weiteren Verbesserung des Marktzugangs und der Handelsregeln auf mulilateraler Ebene von großer Bedeutung. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der EU für möglichst weit reichende und ausgewogene Ergebnisse ein­setzen.
  • Klare Grenzziehung zwischen kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen: Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass in den laufenden GATS-Verhandlungen öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheits- und Bildungswesen, Wasserver- und -entsorgung, Kunst und Kultur (einschließlich Film9 und öffentlicher Personennahverkehr nicht weiter liberalisiert werden. Über die laufenden Verhandlungen wird das Parlament umfassend informiert und eingebunden. Gegenüber der Öffentlich­keit wird - im Rahmen der EU-Vorgabe - größtmögliche Transparenz gewährleistet.

 

Arbeitsmarkt & Arbeitswelt

 

6. Bekämpfung von Schwarzarbeit

 

Maßnahmen:

  • Verstärkte Kontrolle der Ausländerbeschäftigung sowie der nach Österreich grenzüber­schreitend entsandten Arbeitskräfte und der dabei einzuhaltenden Lohn- und Arbeitsbe­dingungen; Verbesserung der Rechtsdurchsetzung betreffend die Entsende-Richtlinie im EU-Ausland.

7. Arbeitszeitflexibilisierung

 

Maßnahmen:

  • Flexibilisierung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts:

    Anhebung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenzen (12/60) durch Ausweitung der bestehenden Regelung des § 7 Abs 4 AZG (Ausweitung der maxima­len 12 Wochen auf bis zu 24 Wochen (3 mal 8, dazwischen jeweils zumindest 2 Wochen  keine zusätzlichen Überstunden); Öffnung auch für schriftliche Einzelverein­barungen in Betrieben ohne Betriebsrat bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit)

    Kollektivvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten: Generelle Ermächtigung an den Kollek­tivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden anzuheben.

8. Arbeitsrecht

  • Schaffung eines modernen, einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechts­materien.

 

 

Landwirtschaft und Ländlicher Raum: natürliche Lebensgrundlagen wettbewerbsfähig und leistungsstark weiterentwickeln

 

Technologieoffensive für den ländlichen Raum

 

Die Forcierung der modernen Kommunikationstechnologien im ländlichen Raum wird weiter gestärkt. Eine 500 Millionen Euro Breitbandoffensive wird u. a. mit 300 Millionen Euro von der Telekom finanziert.

 

 

Umwelt schützen. Chancen nützen.

 

Mehr Lebensqualität durch saubere Luft und weniger Lärm

 

Saubere Luft und weniger Lärm sind Ziele, welche die Lebensqualität insbesondere in Ballungs­räumen deutlich anheben können.

 

  • Initiativen zur Erforschung möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen von elektromag­netischen Feldern ("Elektrosmog")

 

Effiziente Ressourcennutzung und verantwortungsvolle Abfallpolitik

 

... Die freiwillige Kennzeichnung von Konsumgütern über in der Produktion verwendeter Chemikalien wird unterstützt. Damit soll die Transparenz für die Konsumenten im Interesse der Konsumentensicherheit verbessert werden.

 

 

Jugendpolitische Maßnahmen

 

2. Schutz vor Alkohol- und Drogenmissbrauch und Gewaltverherrlichung

  • Einschränkung der Darstellung von Gewalt in den Medien auf ein jugendverträgliches Maß
  • Verstärkung des Jugendschutzes im Bereich der Mobiltelefondienste

 

 

Justiz

 

Zivilrecht

 

Das Konsumentenschutzrecht soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben in Richtung eines vertretbaren Ausgleichs der unterschiedlichen Interessenlagen weiter entwickelt werden. Im Bereich der Internetkriminalität müssen die Möglichkeiten zum Schutz von Konsu­menten und Wirtschaft gegen neue Kriminalitätsformen unredlicher Anbieter (u. a. Angriffe auf Informations- und Kommunikationssysteme) verstärkt werden. ...

 

Die digitalen Rechte der Konsumenten sind unbeschadet der weiteren Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen unserer Zeit um­zusetzen und der Datenschutz im gegebenen Zusammenhang zu verbessern. ...

 

Im Bereich des Medienrechts soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung dieses Rechtsbereichs insbesondere zur Verbesserung der Zieler­reichung des Medienrechts prüfen soll.

 

Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses "freie Werknutzung - technische Schutz­maßnahmen" im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digi­taler Datenträger soll durchgesetzt werden. Ferner soll es zu einem Ausbau der Rechte im nichtgewerblichen Umgang mit digitalen Inhalten kommen, ohne dadurch das gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechts für die Kunstschaffenden abzubauen.

 

Zum Schutz der Kunstschaffenden gegenüber den Verwertern soll eine verbesserte Transparenz beitragen. Die Umsetzung des Verwertungsgesellschaftengesetzes soll in einer Enquete evaluiert werden.

 

Wirtschaftsrecht

 

Die letzten Novellen des Wettbewerbs- und Kartellrechts werden einer Evaluierung zu unterzie­hen sein.

 

 

Kunst & Kultur

 

3. Filmwirtschaft und Filmförderung

 

Der Stellenwert der audivisuellen Medien soll entsprechend seiner kulturellen und wirtschaft­lichen Bedeutung weiter ausgebaut werden. Die Etablierung einer österreichischen Filmplatt­form mit Vertretern der Filmwirtschaft, Politik, elektronischer Medien und Experten soll zusätz­lich zum Filmrat etabliert werden. Zudem ist eine verbesserte Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder ins Auge gefasst. Eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedin­gungen für die österreichische Filmwirtschaft zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Österreich und Verbesserung der Auftragslage österreichischer Filmschaffender ist vorgesehen. Dafür erforderliche zusätzliche Mittel sind Gegenstand der Budgetverhandlungen.

 

10. Kreativwirtschaft

 

... Unter anderem ist die Förderung österreichischer Musikproduktion durch den österreichi­schen Musikfonds abzusichern, darüber hinaus sind verstärkte Kooperationen zwischen der österreichischen Musikwirtschaft und den österreichischen Medien anzustreben.

 

 

Medien und Telekommunikation            

 

Ziel der Medienpolitik der Bundesregierung ist die Sicherung einer pluralistischen Medienland­schaft mit qualitativen Angeboten. Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Medien- und Kulturstandort zu sichern, das duale Rundfunksystem auszubauen sowie euro­päische Standards umzusetzen. In diesem Zusammenhang gilt es die Herausforderungen, die sich auf Grund der Digitalisierung und technologischen Entwicklungen ergeben, zu bewältigen. Printmedien, Rundfunk, Internet und Online-Medien sowie das Angebot über Telefondienste, sei es Mobil oder über das Festnetz, wachsen zusammen. Die Inhalte werden unabhängig vom Übertragungsweg angeboten. Es entstehen neue Medienformate und gleichzeitig damit die Möglichkeit einer starken Individualisierung des  Angebots. Die Konvergenz der Medien erfor­dert konvergente Strukturen.

 

Diese Phänomene erfordern einen ordnungspolitischen Rahmen, der mögliche Gefahren für die Medienvielfalt bzw. Konzentrationserscheinungen hintanhält. Für Österreich als kleineres Land der Europäischen Union ist es wichtig eine unverwechselbare, österreichische Medienlandschaft mit eigenständigen Angeboten zu erhalten.

 

1. Unabhängiger Regulator Medien- und Telekommunikationsfragen

 

Die Medienbehörde KommAustria sowie der Geschäftsapparat RTR sind zu einer verfassungs­rechtlich unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde auszubauen. Der Instanzen- und Verfahrenszug soll zweistufig erfolgen und für Medienanbieter schnellst­mögliche Rechtssicherheit bringen. Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit erfolgen beim Regula­tor alle behördlichen Bewilligungen für alle elektronischen Anbieter. Weiters nimmt der Regula­tor eine Funktion als Kompetenzzentrum wahr und ist für die Abwicklung der Presse- und Publi­zistikförderung, der neuen Medienförderung, des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfonds Austria verantwortlich. Neben den bisherigen Aufgaben kommt das Feld der Medienforschung hinzu.

 

2. Medienförderung

 

Die Presse- und Publizistikförderung für Printmedien ist zu evaluieren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ist eine Förderung für elektro­nische Medien zu prüfen, die für kommerzielle und nicht kommerzielle private Anbieter be­stimmt ist.

 

3. Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im europäischen Kontext

 

Der ORF als Stiftung mit einem unverkennbaren öffentlich-rechtlichen Profil nimmt eine zentrale Rolle für die kulturelle Identität und gesellschaftspolitische Integration Österreichs ein. Der ORF ist als national und international agierendes Content-Unternehmen in der digitalen Welt mit klarem öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie transparenten Finanzierungsformen zu positionie­ren. Damit ist der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender mit Gebührenfinanzierung auch auf eu­ropäischer Ebene abgesichert und wettbewerbsfähig. Im Zuge der Digitalisierung ist die Fest­schreibung des digitalen Programmangebots sowie die Überarbeitung des Programmauftrages, insbesondere eine verstärkte Berücksichtigung des Themas Jugendschutz bzw. die Selbst­verpflichtung zur Berücksichtigung österreichischer Produktionen, ins Auge zu fassen. Falls der Spartenkanal TW 1 öffentlich-rechtlich finanziert werden soll, so besteht die Möglichkeit, ihn zu einem Spartenkanal, für Kultur und Information umzubauen.

Die Werbebeschränkungen sind zu evaluieren und gegebenenfalls im Interesse der Finanzierung eines qualitativ hochwertigen ORF unter Bedachtnahme auf ihre Auswirkungen auf den gesam­ten Mediensektor auch im Lichte der EU-rechtlichen Standards anzupassen.

 

4. Private Rundfunkanbieter

 

Ein duales Rundfunksystem, mit einem unverkennbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk einer­seits und eigenständigen, wettbewerbsfähigen privaten Rundfunkunternehmen andererseits, sind unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Die Sicherung dieses Systems sowie faire Wettbewerbsbedingungen sind zentrale Anliegen. Dies gilt im Besonderen für die bevorstehende Digitalisierung. Der bestehende Rechtsrahmen soll unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen angepasst, die erforderlichen Schritte zur Digitalisierung des Hör­funks eingeleitet sowie ein wettbewerbsneutraler Zugang zur Infrastruktur sichergestellt werden.

 

5. Digitalisierung der elektronischen Medien

 

Da im Zuge der Digitalisierung aller Medienplattformen und Verbreitungswege eine Vielzahl von neuen Formaten und Mediendiensten entstehen werden, ist neben der Einführung von DVB-T auf weiteren Multiplexplattformen auch die Einführung von Mobile-TV anzustreben. Der Übertragungsstandard ist durch den Medienregulator zu prüfen. Diese Maßnahme wird zu einer größeren Medienvielfalt und Stärkung des Wettbewerbs im Telekommunikations- und Mobilfunksektor beitragen. Unter dem Blickwinkel der Trennung von Infrastruktur und Inhalte sowie der Wettbewerbssicherung sind weitere Multiplexplattformen durch den Medienregulator auszuschreiben und Rundfunkangebote zu lizenzieren.

 

6. Österreich als IKT-Standort positionieren/Ausbau der e-government Dienste

 

Gerade im Zuge der Digitalisierung ist der Ausbau der Verbreitungswege (Breitband, Glasfaser) voranzutreiben. Österreich soll sich unter den Top 3 der IKT-Nationen positionieren. Bis Ende 2009 soll die Vollversorgung der Bevölkerung mit einem Zugang zur breitbandigen Infrastruktur erfolgen. Notwendig erscheint ein politisch einheitlicher Ansprechpartner für IKT-Fragen. Als Beratungsgremium steht diesem die bereits geschaffene IKT-Taskforce zur Seite. Damit ist die Grundlage zukünftiger Kooperationen mit allen Partnern für bestmögliche Bedingungen im ge­samten IKT-Bereich in Österreich geschaffen. Hier ist auch der Ausbau von e-government-Services sowie die Verbreitung und Nutzung der digitalen Signatur voranzutreiben.

 

 

Finanzen

 

Budgetpolitik

 

  • Mit Ausnahme der im Regierungsprogramm vereinbarten zusätzlichen Ausgaben unterlie­gen sämtliche darüber hinausgehende Projekte und Vorhaben der Bundesr­e­gierung einem Finanzierungsvorbehalt (siehe Anhang "Mittelfristiger Wachstums- und Budgetpfad"). Zur Abgeltung der Teuerung werden sämtliche Gebühren wie z. B. Vignette einer jährlichen Valorisierung unterzogen.