Deshalb ersucht der VÖZ dringend, bei der Erstellung der Regierungsvorlage "eine entsprechende Regelung nach Schweizer Vorbild auch in das IWG aufzunehmen". Ein solcher Anspruch wäre entsprechend auch auf landesgesetzlicher Ebene einheitlich vorzusehen; derzeit sehe nur der Entwurf des Kärntner Informations- und Datenschutzgesetzes eine Verpflichtung zur Datenweitergabe vor, der Wiener Entwurf dagegen nicht.
"Prinzip der Geheimhaltung" ist ein Relikt
Bereits im Dezember 2002 hat der VÖZ ein Gesetz über den freien Zugang zur Information gefordert, welches an Stelle des Auskunftspflichtgesetzes (APG) das Recht auf freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung schaffen sollte. Ziel dieser Bemühungen ist eine Stärkung der Bürgerrechte und der demokratiepolitisch bedeutsamen Kontrollfunktion der Medien bei gleichzeitiger "Entkriminalisierung" (Verletzung des Amtsgeheimnisses). Dafür sollte das "Prinzip der Geheimhaltung" (Amtsgeheimnis) durch das "Prinzip der Öffentlichkeit" nach internationalen Standards ersetzt werden, außer wenn aus eng umgrenzten zwingenden öffentlichen Interessen oder zum Schutz privater Interessen die Geheimhaltung geboten ist; die Ausnahmen von der Offenlegungspflicht sollten dabei genau geregelt werden.



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