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Urheberrecht

Angesichts sinkender Vertriebserlöse wird für die Zeitungsverlage die Möglichkeit zur elektronischen Zweitverwertung ihres Contents immer wichtiger. Die Verlage sind derzeit darauf angewiesen, dass sie sich diese Nebenrechte vertraglich sichern - über Kollektiv­vertrag oder einzelvertraglich.

In der Praxis stellt sich beim Versuch, die Zeitungsinhalte über neue technische Plattformen zu verwerten (z. B. über Mobiltelefon), immer wieder die oft schwierige Frage nach dem Umfang der dem Verlag in Bezug auf neue Nutzungs­formen tatsächlich eingeräumten Nutzungsrechte, und zwar sowohl hinsichtlich der angestellten als auch der freien Redakteure. Dazu schlägt der VÖZ vor, die Möglichkeit der Zweitverwertung bezüglich Auftragswerken durch eine umfassende gesetzliche Rechts­einräumung oder zumindest eine gesetzliche Vermutungsregel zugunsten des Auftrag­gebers/Arbeitsgebers im Urheberrechtsgesetz besser abzusichern.



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