In der Praxis stellt sich beim Versuch, die Zeitungsinhalte über neue technische Plattformen zu verwerten (z. B. über Mobiltelefon), immer wieder die oft schwierige Frage nach dem Umfang der dem Verlag in Bezug auf neue Nutzungsformen tatsächlich eingeräumten Nutzungsrechte, und zwar sowohl hinsichtlich der angestellten als auch der freien Redakteure. Dazu schlägt der VÖZ vor, die Möglichkeit der Zweitverwertung bezüglich Auftragswerken durch eine umfassende gesetzliche Rechtseinräumung oder zumindest eine gesetzliche Vermutungsregel zugunsten des Auftraggebers/Arbeitsgebers im Urheberrechtsgesetz besser abzusichern.



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