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VÖZ UND JOURNALISTENGEWERKSCHAFT

Grundsätzliche Übereinstimmung über neues Modell der freiwilligen Selbstkontrolle

(2008-07-02) Für den Verband Österreichischer Zeitungen und die Journalistengewerkschaft haben sich Verbandsgeschäftsführer Gerald Grünberger und der JG-Präsident Franz C. Bauer unter Einbindung von Standard-Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid auf das Modell eines neuen "Österreichischen Presserates" verständigt, der über eine breite Basis im Trägerverein sowie über eine hohe Akzeptanz der Printmedien - sowohl der Kauf- als auch der Gratiszeitungen - hinsichtlich der Spruchpraxis verfügen soll.

Neben dem VÖZ, der Journalistengewerkschaft und dem Verein der Chefredakteure als Gründungsmitglieder sollen auch der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband, der Presseclub Concordia und der Verband der Regionalmedien Österreichs von Beginn an zur Mitgliedschaft im Trägerverein der Selbstkontrolle eingeladen werden.

 

Neuer Presserat soll im Herbst starten

 

Im Sommer sollen auf der Basis dieser grundsätzlichen Übereinstimmung über die neue Form der freiwilligen Selbstkontrolle in Österreich die Details des neuen Modells ausverhandelt werden, auch mit der Absicht, Feststellungen des Presserates rechtlich aufzuwerten. Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist es, den neuen "Österreichischen Presserat" noch im heurigen Herbst zu implementieren. Der neu geschaffene Presserat soll auch mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für die Selbstkontrolle im Bereich Finanzjournalismus betraut werden.

 

Zweistufiger Aufbau

 

Aufgabe des Trägervereins der überbetrieblichen Selbstkontrolle, der auch über Statuten, Geschäftsordnung, Finanzierung sowie Einrichtung und Besetzung einer Geschäftsstelle entscheidet, ist nach diesem Modell die Bestellung von zwei Senaten des Presserates mit je sechs Mitgliedern, wobei dort der Vorsitz jeweils einer rechtskundigen Person übertragen werden soll. Angedacht ist auch die Einrichtung eines ehrenamtlichen Leserbeirates beim Trägerverein.

 

Subsidiäres Ombudsmann-System

 

Ombudsleute sollten einerseits in den jeweiligen Redaktionen der einzelnen Printtitel verankert werden, andererseits ist ein Ombudsmann auch beim Presserat selbst vorgesehen, speziell für kleinere Medien und Printmedien, die über keinen eigenen Ombudsmann verfügen. Die Befassung des Ombudsmannes kann entweder direkt oder über die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kompetenz der Ombudsleute besteht im Wesentlichen in der Streitschlichtung und soll vor allem bei einfacheren Fällen der raschen und unkomplizierten Erledigung von Beschwerden der Leserinnen und Leser dienen.