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Regierungsprogramm 2008

zwischen SPÖ und ÖVP für die XXIV. Gesetzgebungsperiode

Bereich Medien und Telekommunikation

 

Die Medienpolitik der Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Medienlandschaft zu sichern. Der Ausbau und die Absicherung des dualen Rundfunksystems in Österreich im Einklang mit der Sicherung europäischer Standards und die zügige Umsetzung der Digitalisierung des Rundfunks sind zentrale Elemente der Medienpolitik der Bundesregierung. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt ist es unabdingbar, faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb sowie Fördermaßnahmen in den Bereichen Content-, Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer Medienförderung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Privatrundfunkanbieter vorzusehen. Die österreichische Medienpolitik hat sich zahlreichen neuen Entwicklungen und Herausforderungen zu stellen, wie beispielsweise das zunehmende Zusammenwachsen von Rundfunk und Telekommunikation, zunehmende Angebote über Telefondienste und das Zusammenwachsen zwischen Printmedien, Rundfunk und Online-Medien. Die Inhalte werden unabhängig vom Übertragungsweg angeboten. Es entstehen neue Medienformate und gleichzeitig damit die Möglichkeit einer starken Individualisierung des Angebots. Die Konvergenz der Medien erfordert konvergente Strukturen. Diese Entwicklungen erfordern einen ordnungspolitischen Rahmen, der mögliche Gefahren für die Medienvielfalt bzw. Konzentrations-Erscheinungen hintan hält.  Unter dem Motto "digital und innovativ" gilt es, den Medienstandort Österreich mit einer unverwechselbaren Medienlandschaft zu positionieren und attraktiv zu gestalten.

 

1. KommAustria Neu

 

Die unabhängige Medienbehörde KommAustria ist nach europäischen Standards zur Unterstützung des weiteren dynamischen Ausbaus der österreichischen Medienwirtschaft auszubauen. Die KommAustria neu hat jedenfalls einen Mediensenat, einen Senat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zwei Telekommunikationssenate. Weitere Senate werden nach Bedarf eingerichtet. Die RTR nimmt weiterhin die Aufgaben des Geschäftsapparates der KommAustria (neu) wahr. Neben den bisherigen Aufgaben im Förderungsbereich (Fernsehfonds, Presse- und Publizistikförderung, Digitalisierungsfonds) ist die RTR für die Abwicklung der neuen Förderung für private Medienanbieter zuständig zu machen. Weiters erweitert die RTR ihre Tätigkeit als Kompetenzzentrum um die Bereiche Medienforschung, Aus- und Weiterbildungsförderung sowie IKT-Entwicklung (Internet-Offensive).

 

2. Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Zukunftschancen

 

Die Bundesregierung bekennt sich zur zentralen demokratie- und gesellschaftspolitischen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der ORF als Stiftung ist als national und international agierendes, in Teilen gebührenfinanziertes Contentunternehmen in der digitalen Welt mit klarem öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie EU-konformen Finanzierungen nachhaltig und dauerhaft abzusichern. Es soll darüber hinaus die Möglichkeit offen gehalten werden TW 1 in einen öffentlich-rechtlichen Spartenkanal, für Kultur und Information umzubauen.

 

Das ORF-Gesetz ist im Lichte der Ergebnisse des derzeit laufenden Beihilfeverfahrens anzupassen. Gegebenenfalls ist die Intensivierung der behördlichen Aufsicht über den ORF zu prüfen. Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen gilt es darauf zu achten, die Festschreibung des digitalen Programmangebotes vorzunehmen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk von den technologischen Entwicklungen nicht abgeschnitten wird.

 

Zur Zukunftssicherung des ORF sind alle notwendigen Maßnahmen im Unternehmen zu treffen, insbesondere um die finanzielle Basis nachhaltig zu sichern. Die Geschäftsführung hat gemeinsam mit dem Stiftungsrat insbesondere die Effizienz, Sparsamkeit und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere in den Bereichen Content-Management und -Bereitstellung, Organisationsstrukturen, Personalressourcen sowie Technikeinsatz zu überprüfen, sicherzustellen und allenfalls zu optimieren, sowie Beteiligungen und Ausgliederungen auf ihre Notwendigkeit zu hinterfragen. Die Entwicklung einer Gesamtstrategie des Unternehmens auf Basis der neuen Rahmenbedingungen muss neben inhaltlichen und organisatorischen Eckpunkten sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens eine klare Orientierung an Nachhaltigkeitsprinzipien als öffentlich-rechtlichem Mehrwert beinhalten sowie die Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung österreichischer Musik- und Filmproduktionen aufnehmen. Die Aufgabenstellung und Struktur der Gremien ist mit dem Ziel zu optimieren, die positive wirtschaftliche Entwicklung sicherzustellen. Die Auswahl der Publikumsräte durch Faxwahl soll überdacht werden, gleichfalls die Möglichkeit der Nominierung von Publikumsräten durch die Bundesregierung. Es soll ein Corporate Governance-Kodex für das Unternehmen gelten, differenziert nach Organmitgliedern und MitarbeiterInnen.

 

3. Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und Markttransparenz

 

Die Mediendiensterichtlinie ist 2009 in österreichisches Recht umzusetzen. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses sind auch die Werbebestimmungen im ORF-G zu evaluieren.

 

Zur Förderung des Wettbewerbs, zur Transparenz der Märkte und der Eigentümerstrukturen sowie zum Schutz der KonsumentInnen sind faire Marktregulierung und Missbrauchskontrolle unverzichtbar. Die unterschiedlichen Ansätze und Regelungsintensitäten in den verschiedenen Marktbereichen sind vor dem Hintergrund der Konvergenzproblematik auf ihre Wirkung hin zu überprüfen.

 

4. Aufstockung des Fernsehfilmförderungsfonds

 

Zur Stärkung der österreichschen Filmwirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Film- und Medienstandort wird angestrebt, die Mittel des bei der RTR angesiedelten Fernsehfilmförderungsfonds, der einen zentralen Beitrag zur gesamten Filmförderung in Österreich leistet, auf EUR 15 Millionen aufzustocken. Dazu ist die Verwendung der Mittel des Digitalisierungsfonds vorzusehen.

 

5. Medienförderung für private kommerzielle und nichtkommerzielle Rundfunkbetreiber

 

Ziel der Bundesregierung ist die Stärkung des dualen Rundfunksystems. Die Einführung einer Förderung für private kommerzielle und nichtkommerzielle Rundfunkbetreiber soll daher unter Berücksichtigung neuer Finanzierungsformen geprüft werden.

 

6. Modernisierung der Presse- und Publizistikförderung

 

Die Bundesregierung plant eine Modernisierung der Presse- und Publizistikförderung, insbesondere durch Berücksichtigung der digitalen Medien und Ausbau der "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung" (insbesondere JournalistInnenausbildung).

 

7. Presserat 

 

Seitens der Bundesregierung werden die Verhandlungen der Gewerkschaft, des Verbands der österreichscher Zeitungen und des Vereins der Chefredakteure zu einem neuen Presserat ausdrücklich begrüßt. Seitens der Bundesregierung wird in Aussicht genommen, dieses wichtige demokratiepolitische Instrument finanziell zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass sich die relevanten Unternehmen und Titel beteiligen, unabhängig von Erschienungsweise und Finanzierung.

 

8. Digitalisierung

 

Die Fortsetzung  bzw.  Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie auf Basis der Erstellung einer road map durch die RTR und unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise stellen einen wichtigen Faktor in der zukünftigen Medienpolitik dar.. Die Bundesregierung wird weiters die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung von Digitalem Radio schaffen sowie ein wettbewerbsneutralen Zugang zur Infrastruktur für private elektronische Medienanbieter sicherstellen. Der Digitalisierungsfonds steht für Finanzierungsmaßnahmen weiterhin zur Verfügung.

 

9. Sicherung des Systems der Vergabe von Rundfunkfrequenzen

 

Im Bereich des Telekommunikationsrechtes werden in den nächsten Monaten die Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament über eine Reform des Rechtsrahmens ihren Abschluss finden. Eine wesentliche Aufgabe wird sein, sich dafür einzusetzen, dass die für die Bewirtschaftung von Funkfrequenzen geltenden Regeln die spezifische ökonomische Situation und medienpolitische Aufgabe des Rundfunks berücksichtigen.


10. Abschaffung der Werbesteuer

 

Werbung stellt ein wesentliches Finanzierungsinstrument der Medienwirtschaft dar. Hier sollte es daher zu weiteren Liberalisierungsschritten kommen. Angesichts der schwierigen Konjunktursituation können wichtige Impulse zur Beschäftigung und zum Wirtschaftsstandort gemeinsam mit dem Medien- und Kommunikationssektor gesetzt werden. Neben Infrastrukturprojekten und Investitionen im IKT-Bereich steht dabei die Abschaffung der Werbesteuer im Rahmen von Finanzausgleichsgesprächen im Fokus.