Zwei Monate nach ihrer Angelobung ließ Justizministerin Bandion-Ortner durch eine Aussage über eine Verschärfung des Medienrechtes aufhorchen: In einem Interview mit dem "Falter" ("Falter" 12/09) meinte die Bundesministerin, das medienrechtliche Sanktionssystem müsse überdacht werden und erwog "höhere Strafrahmen sowie eine Ausweitung des Identitätsschutzes".
Persönlichkeitsschutz: Angehörige im Fokus
Zum medienrechtlichen Persönlichkeitsschutz im Allgemeinen und im Besonderen im Zusammenhang mit ihren Reformankündigungen im "Falter"-Interview im Lichte des - zu diesem Zeitpunkt noch bevorstehenden - Amstetten-Prozesses zeigte die Justizministerin Verständnis dafür, dass eine Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes für Angehörige, welcher ihr ein Anliegen ist, nicht mittelbar zu einer Ausweitung des Persönlichkeitsschutzes von Tätern wie Josef F. zulasten eines berechtigten öffentlichen Informationsinteresses führen dürfe.
Bandion-Ortner betonte, dass sie das Interview unmittelbar nach Angelobung gegeben hatte, und dabei nur Inhalte des Regierungsprogrammes vermitteln wollte, konkrete Reformpläne zum medienrechtlichen Persönlichkeitsschutz gebe es noch nicht. Verbandsgeschäftsführer Grünberger betonte unter Verweis auf das mitgebrachte Positionspapier das Interesse des VÖZ, sich in den geplanten Reformprozess mit konstruktiven Vorschlägen, allenfalls auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe, einzubringen.
VÖZ-Positionen zur Medienpolitik
Im Rahmen des Gedankenaustausches überreichte die Delegation der Justizministerin das Positionspapier zur Medienrechtspolitik des Verbandes mit Reformvorschlägen betreffend medienrelevante Gesetze. Kernpunkte des Papiers sind unter anderem Reformanliegen zum Mediengesetz, zum Urheberrechtsgesetz und zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darunter: Beseitigung der pauschalen Einmonatsmindestfrist für Online-Gegendarstellungen, Beseitigung von doppelgleisigen Entschädigungsansprüchen, Ausweitung des Redaktionsgeheimnisses durch Entkoppelung von der Zeugeneigenschaft eines Journalisten, allgemeine Regelung des Dienstnehmerurheberrechtes, keine weiteren freien Werknutzungen, Gleichbehandlung der Printmedien mit anderen Unternehmen bei Zugaben, insbesondere Zeitungsgewinnspielen.
Besonderes Interesse der Ministerin für Presserat-Gründungsaktivitäten
Besonders interessiert war Bundesministerin Bandion-Ortner am Status der Verhandlungen zur Neugründung des Presserates. Sie informierte sich über die Entscheidungsgrundlagen der Beschwerdesenate sowie die intendierte Wirkung einer Presseratsentscheidung und bekundete ihre Sympathie für das Konzept eines Presserates, welcher zu einer Entlastung der Gerichte beitrage.



Drucken
Mailen