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ÄNDERUNGSANTRAG ENTSCHÄRFT EU-ANTIDISKRIMINIERUNGSRICHTLINIE

Anzeigen können Zeitungen nicht "aufgezwungen" werden

(2009-04-06) Durch einen vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungsantrag konnte bei der Abstimmung über die neue Antidiskrimierungsrichtline am 2. April im letzten Augenblick verhindert werden, dass Zeitungen und Magazine zur Veröffentlichung von Anzeigen gezwungen worden wären, welche ihrer grundlegenden Richtung - also der Blattlinie - widersprochen hätten.

Damit wurde, wie der österreichische Europaparlamentarier Paul Rübig betont, das Recht des Herausgebers gesichert, Anzeigen, die im Gegensatz zur Blattlinie stehen, abzulehnen. Im Rahmen des europäischen Verlegerverbandes ENPA hat sich der VÖZ vehement für diese Änderung engagiert.

 

Ursprünglich war nämlich vorgesehen, dass unter dem Titel "Antidiskriminierung" beispielsweise Medien, die sich demokratischen Werten verpflichtet wissen, sogar werbliche Einschaltung politischer Extremgruppierungen hätten veröffentlichen müssen, welche die Demokratie in Frage stellen. Ähnlich absurd wäre der Zwang etwa für eine Kirchenzeitung gewesen, Werbung von Sekten publizieren zu müssen.

 

Neue Richtlinie dehnt Anwendungsbereiche aus

 

Die neue Antidiskrimierungsrichtline, die auf die Gleichstellung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes zielt und nun auch die Bereiche Sozialschutz, Bildung, Transport oder Zugang zu Dienstleistungen einschließt, wurde mit 363 gegen 266 Stimmen angenommen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, liegt die konkrete Ausgestaltung bei den Mitgliedsstaaten. Diese können mehr Schutz gewähren, aber nicht weniger.


EU-Parlament sichert das Recht des Herausgebers, Anzeigen in bestimmten Fällen abzulehnen
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