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VÖZ ZUR LIBERALISIERUNG DES POSTMARKTES

Weg mit Markteintrittsbarrieren und Privilegien, die den fairen Wettbewerb verhindern

(2009-05-22) Eine vollständige Liberalisierung des Postmarktes spätestens mit Jahresbeginn 2011 setzt die umgehende Beseitigung bestehender Markteintrittsbarrieren voraus. Diesen Erfordernissen trägt der Entwurf für ein neues Postmarktgesetz nicht Rechnung, stellt der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) fest, weil er keinen fairen Wettbewerb ermöglicht.
  • Eine Erstreckung der Umrüstungsfrist für Zugang zu den Hausbrieffachanlagen bis 2013 ohne Übergangslösung ist nicht akzeptabel. Gleiches gilt für die Landabgabekästen, die im Entwurf keinerlei Berücksichtigung finden. Diese gravierenden Markteintrittsbarrieren für alternative Postdiensteanbieter sind de facto eine Verlängerung des Monopols der Post AG mit ihrer marktbeherrschenden Stellung. Damit wird die Liberalisierung um Jahre hinausgeschoben. Nur durch die rechtzeitige Öffnung der Hausbrieffachanlagen wird eine entscheidende Hürde für den Wettbewerb abgebaut. Der VÖZ fordert daher nachdrücklich die sofortige vollständige Umrüstung aller alten Hausbrieffachanlagen auf für alle Postdienstleister zugängliche Hausbrieffachanlagen bis zur Marktöffnung zu Jahresbeginn 2011. Bis zur vollständigen Umrüstung soll der diskriminierungsfreie Zugang zu den Hausbrieffachanlagen durch die Weitergabe der Schlüssel an alternative Postdiensteanbieter gesichert werden. Der Ist-Zustand ist bereits heute sowohl richtlinienwidrig als auch EU-wettbewerbsrechtswidrig.

Umsatzsteuerprivileg abschaffen

  • Die Mehrwertsteuerbefreiung der Post AG verzerrt in einem liberalisierten Postmarkt den Wettbewerb nachhaltig. Daher muss dieses Umsatzsteuerprivileg abgeschafft werden, um im Sinn eines fairen Wettbewerbs auch Planungs- und Rechtsicherheit für alternative Postdiensteanbieter zu schaffen. Ohne einheitliche Regelung für alle lässt sich kein Wettbewerb herstellen.

Versorgungssicherheit für den ländlichen Raum gewährleisten

  • Der VÖZ tritt dafür ein, die Versorgungssicherheit für den ländlichen Raum zu gewährleisten. Bisher war die Post AG als Universaldienstleister verpflichtet, Briefe bis 2 kg und Postpakete bis 20 kg täglich (fünfmal pro Woche) in ganz Österreich zuzustellen. Der Entwurf für das Postmarktgesetz schränkt diese Verpflichtung und die damit verbundene Versorgungssicherheit massiv ein, da alle Sendungen, die in den Post-Verteilzentren angeliefert werden wie Kontoauszüge, Rechnungen etc. im vorliegenden Entwurf aus dem Universaldienst ausgenommen sind. Das bedeutet, dass rund zwei Drittel aller Briefe von der Post AG nicht mehr angenommen und flächendeckend zugestellt werden müssten.

Starker Regulator, der auch im Voraus einschreiten kann

  • Angesichts der marktbeherrschenden Stellung der Post AG muss die Liberalisierung des Postmarktes von einem starken und unabhängigen Regulator, wie er sich auch bereits in anderen Netzwerkindustrien bewährt hat, begleitet werden, der aber nicht nur auf nachträgliche Regulierungsaufgaben beschränkt werden darf. Vielmehr soll auch ein effizientes und effektives Vorab-Einschreiten der Regulierungsbehörde im neuen Postmarktgesetz verankert werden.

Der VÖZ bekennt sich zu einem funktionierenden Postmarkt mit gesundem Wettbewerb einerseits und der Sicherstellung der Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen – den Universaldienst – andererseits. Und er anerkennt gleichzeitig die Tatsache, dass der Entwurf der besonderen demokratiepolitischen Bedeutung von Zeitungen und Zeitschriften und den Besonderheiten der Zeitungszustellung im Verhältnis zu Postdienstleistungen durch Sonderbestimmungen und durch weitreichende Ausnahme der verlagseigenen Zeitungszustellung aus dem Anwendungsbereich des Postmarktgesetzes Rechnung tragen will.