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SYMPOSIUM DER "PLATTFORM GEISTIGES EIGENTUM" DISKUTIERT SCHUTZMASSNAHMEN

Pirker fordert ordentliche rechtliche Basis, "sonst sitzen wir irgendwann mit dem Hut vor unseren Verlagshäusern"

(2009-06-04) "Wir brauchen eine ordentliche rechtliche Basis als Zukunftsmodell und keine Goodwill-Lösungen – sonst sitzen wir irgendwann mit dem Hut vor unseren Verlagshäusern", forderte VÖZ-Präsident Horst Pirker beim Symposium der "Plattform Geistiges Eigentum", das unter dem Titel "Geistiges Eigentum und Urheberrecht im Zeichen neuer Zeiten, neuer Medien und neuer Herausforderungen" am 3. Juni 2009 in Wien stattfand.

Pirker betonte den Aspekt des freien Zugangs zur Information als "Voraussetzung für das demokratische Gefüge". Der Wissenszugang habe durch die technologischen Entwicklungen auch eine neue Qualität bekommen, was auch aus Sicht der Verleger begrüßenswert sei. "Für uns als Medienhäuser verlegerischer Herkunft sind damit aber auch große Herausforderungen verbunden, weil sich die klassischen Medien, welche sich auf einem zuvor jeweils klar abgezirkelten Terrain bewegt haben, plötzlich in einer Arena wiederfinden, in der zusätzlich auch vollkommen neue Marktteilnehmer auftreten", charakterisierte der VÖZ-Präsident die neue Situation.

 

Geistige Leistungen müssen ideell und materiell honoriert werden

 

Wenn die Bereitschaft der Nutzer sinke, für Information und Unterhaltung zu bezahlen - "und  zwar nicht nur bei Endverbrauchern, sondern auch bei gewerblichen Nutzern" -, dann werden, so Pirker, bestehende Geschäftsmodelle in Frage gestellt. Erschwerend komme noch dazu, dass es gewerbliche Nutzer als "ganz normal" ansehen, Inhalte, die von anderen mit viel Aufwand erarbeitet wurden, ungefragt zu übernehmen und sie sich unentgeltlich zunutze zu machen: "Für die, die diese Leistung erbringen, wird es eng", betonte der VÖZ-Präsident.

 

Pirker abschließend: "Geistige Leistungen gehören verbreitet, aber sie müssen auch honoriert werden. Nicht nur ideell durch Anerkennung, sondern es muss ebenso eine materielle Komponente geben - sonst wird das bestehende System implodieren."

 

Justizministerin hält "ein Bündel verschiedener Maßnahmen" notwendig

 

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gab als Keynote-Sprecherin ihrer Meinung Ausdruck, dass "ein Bündel verschiedener Maßnahmen unter Einbindung aller Beteiligten" notwendig sein werde, "um das Internet zu einem Instrument zu machen, welches einerseits Konsumenten hochwertige kulturelle Leistungen zu angemessenen Preisen bietet und das andererseits den in die Kulturvermittlung investierenden Unternehmen angemessene Erlöse bringt und den Urhebern ein angemessenes Einkommen sichert". Ohne die Einbindung der Internet-Provider werde es aber ihrer Ansicht nach keine zufriedenstellende Lösung geben. Ganz entscheidend werde es jedoch auch sein, den Konsumenten für den Schutz geistigen Eigentums zu gewinnen. Der geltende Rechtsrahmen in Österreich scheint Bandion-Ortner derzeit "durchaus ausreichend", um erfolgreiche Strategien zu entwickeln, und sie habe den Eindruck, dass noch nicht alle gesetzlichen Möglichkeit in der Praxis ausgeschöpft sind.

 

"Kavaliersdelikt" - "weil es eh alle tun"

 

Dass das Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der zustimmungslosen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musik, Film oder Sprachwerken - Literatur, Zeitungsartikel - in weiten Teilen der Bevölkerung stark unterentwickelt ist, unterstrich der Sozialwissenschafter Rudolf Bretschneider (GfK Austria) anhand empirischer Erhebungen. Das Anfertigen von Raubkopien etc. werde als "Kavaliersdelikt" aufgefasst und praktiziert, "weil es eh alle tun".

 

"Mit Begriffen wie Copyright und geistiges Eigentum" fängt man in der Bevölkerung nicht viel an, folgerte Bretschneider und verwies auf die Notwendigkeit, dass dem Begriff "Geistiges Eigentum" eine klare Bedeutung gegeben werden muss: "Einerseits gilt es zu klären, welche Inhalte darunter zu verstehen sind, andererseits ist zu klären, welche Konsequenzen die Missachtung geistigen Eigentums hat oder haben kann."

 

Geistiges Eigentum wie jedes andere Eigentum schützen

 

Darum ging es in einer anschließenden Podiumsdiskussion, in deren Rahmen von Seiten der Rechtsanwälte die Notwendigkeit einer Reform des Strafprozessrechts betont wurde: Die letzte Reform des Strafprozesses im Jahr 2008 habe nämlich den Schutz des geistigen Eigentums stark relativiert. Die Verletzung geistigen Eigentums sei zwar strafbar, aber Polizei und Staatsanwalt würden nicht mehr bei der Verfolgung der Täter helfen. Urheber, Erfinder und andere Inhaber geistigen Eigentums seien daher auf sich allein gestellt, wenn sie Beweise sammeln wollen, die eine Verurteilung von Content- und Produktpiraten ermöglichen. Die auf geistiges Eigentum spezialisierten Rechtsanwälte Guido Kucsko (Kanzlei Schönherr) und Thomas Wallentin (Kanzlei Kunz Schima Wallentin) waren sich darin einig, dass es einer nochmaligen Reform des Strafprozesses bedarf: Staatsanwalt und Polizei sollen wieder jedes Eigentum, also auch geistiges Eigentum schützen, so wie sie es bis 2008 getan haben.

 

Dietrich von Klaeden, Vertreter des Axel Springer Verlages, berichtete bei der Diskussion über die in Deutschland geführte Diskussion mit dem Ziel, ein eigenes "Leistungsschutzrecht" für Verleger zu schaffen. Verlage hätten bislang kein eigenes Leistungsschutzrecht, welches es für andere Werkmittler - etwa Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen, Filmhersteller und Konzertveranstalter - zum Schutz vor der rechtswidrigen Nutzung der Werke schon seit Jahrzehnten gibt.

 

Grünberger: Zeitungen werden "auf unfaire Art und Weise ausgebeutet"

 

VÖZ-Verbandsgeschäftsführer Gerald Grünberger wünschte sich vor allem von Suchmaschinen wie Google mehr Respekt für Inhalte, die durch das Urheberrecht geschützt sind: Online-Ausgaben der Tageszeitungen seien werbefinanzierte Plattformen. Sie brauchen möglichst hohen Traffic auf der eigenen Website. Wenn Suchmaschinen statt eines Links aber gleich wesentliche Teile der Artikel von Online-Zeitungen auf der eigenen Seite anbieten, wie dies etwa GoogleNews tut, und das womöglich auch noch werbefinanziert, dann sei das kein fairer Wettbewerb, dann würden die Leistungen und der Kapitaleinsatz der Zeitungsmacher auf unfaire Art und Weise ausgebeutet.



DDr. Horst Pirker: "Wir brauchen eine ordentliche rechtliche Basis als Zukunftsmodell und keine Goodwill-Lösungen."
DDr. Horst Pirker: "Wir brauchen eine ordentliche rechtliche Basis als Zukunftsmodell und keine Goodwill-Lösungen."
BM Mag. Claudia Bandion-Ortner: "Ein Bündel verschiedener Maßnahmen unter Einbindung aller Beteiligten" ist notwendig.
BM Mag. Claudia Bandion-Ortner: "Ein Bündel verschiedener Maßnahmen unter Einbindung aller Beteiligten" ist notwendig.

Prof. Rudolf Bretschneider: Es gilt zu klären, "welche Konsequenzen die Missachtung geistigen Eigentums hat oder haben kann".


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