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GENERALVERSAMMLUNG SIEHT AKUTEN HANDLUNGSBEDARF SEITENS DER POLITIK

VÖZ drängt auf wirksame Maßnahmen gegen Content-Missbrauch

(2009-06-19) Einen akuten Handlungsbedarf seitens der Politik sieht der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), um Inhalte, die von den Medienhäusern verlegerischer Herkunft auf ihren unterschiedlichen Plattformen angeboten werden, vor einer genehmigungslosen Nutzung, welche über die im Urheberrecht klar geregelte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Privatpersonen hinausgeht, zu schützen.

Es muss deutlich gemacht werden, dass jede Vervielfältigung oder Verbreitung solcher Inhalte im unmittelbaren bzw. mittelbaren kommerziellen Zusammenhang rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

 

Investitionen müssen sich rechnen und amortisieren

 

Die Verlage erbringen eine ganz erhebliche eigene wirtschaftliche und organisatorische Leistung, welche für die demokratische Kultur völlig unverzichtbar ist. Diese Investitionen der privaten Medienwirtschaft zur Produktion und Verbreitung von Content müssen sich rechnen und amortisieren, sonst drohen für den Medienstandort Österreich schwerwiegende Folgen, stellte die Generalversammlung des VÖZ fest. Für die Zukunft brauchen die Verlage auch hinsichtlich der Planungssicherheit eine klare rechtliche Absicherung.

 

Kommerzielle Nutzung grundsätzlich nur mit expliziter Zustimmung

 

Dazu forderte die Generalversammlung in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen:

  • Notwendig ist die gesetzliche Klarstellung, dass eine Zeitung bzw. ein Magazin als Ganzes sowie die einzelnen redaktionellen Inhalte geistiges Eigentum der Verleger sind und jegliche kommerzielle Nutzung dieses Contents grundsätzlich der Zustimmung des Verlegers bedarf. Dies muss auch News-Portale miteinschließen, welche heute - ohne Erlaubnis des Verlegers und ohne den Verleger hierfür zu vergüten - wesentliche Inhalte durch großzügige "Auszüge" bereitstellen.

  • Der VÖZ fordert weiters, die genehmigungslose Nutzung geistigen Eigentums nicht zu privilegieren. Unbefugte Vervielfältigung und unbefugte kommerzielle Nutzung fremden geistigen Eigentums nehmen dem Urheber die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Schöpfungen. Daher darf solches Verhalten nicht anders behandelt werden als ein klassisches Eigentumsdelikt. Und jede genehmigte Nutzung für unmittelbare oder mittelbaren kommerzielle Zwecke muss vergütet werden.

  • Essenziell ist die gesetzliche Normierung einer klaren Verpflichtung der Internetzugangs-Provider zur zeitlich befristeten Speicherung von Nutzerdaten (Zuordnung von IP-Adressen) und zu deren Herausgabe an den Verletzten bei urheberrechtsverletzender Content-Nutzung. Datenschutz darf nicht als Deckmantel für Rechtsverletzungen missbraucht werden.

Von der Politik erwartet der VÖZ außerdem ein klares Bekenntnis zum Urheberrechtsschutz und ein Eintreten gegen Versuche auf EU-Ebene, bestehende Regelungen durch eine Erweiterung der freien Werknutzung zu verwässern.

 

Statutenreform eröffnet Druckereigesellschaften außerordentlichen Mitgliederstatus

 

Im Rahmen der Generalversammlung wurde auch eine Änderung der Verbandsstatuten beschlossen, mit der physische oder juristische Personen, "deren Tätigkeit den herausgeberischen und verlegerischen Interessen von österreichischen Zeitungen unmittelbar oder mittelbar dienen (z. B. Druckereigesellschaften)", außerordentliche Mitglieder des Verbandes werden können. Damit ist die statutarische Voraussetzung geschaffen, damit sich die im Mai 2009 gebildete "Interessengemeinschaft Druck" im Rahmen des VÖZ jetzt auch formal konstituieren kann.

 

Geschäftsbericht 2008/2009

 

Anlässlich der Generalversammlung wurde den Mitgliedern ein umfangreicher Geschäftsbericht 2008/2009 vorgelegt, welcher die Vielzahl an Aktivitäten und Leistungen des Verbandes im gemeinschaftlichen Interesse der Kaufzeitungen und Kaufmagazine dokumentiert. Und er informiert über die zahlreichen Initiativen und Maßnahmen, die seitens der Verbandsgeschäftsführung gesetzt wurden. Ergänzt wird der Bericht mit Datenmaterial über den österreichischen Zeitungs- und Werbemarkt im Berichtszeitraum.

 

Der erste Mann im Staat zu Gast beim VÖZ-Heurigen

 

Seine besondere Verbundenheit mit den österreichischen Zeitungen und Magazinen unterstrich Bundespräsident Heinz Fischer mit seinem Besuch beim traditionellen VÖZ-Heurigen am Abend nach der Generalversammlung am 18. Juni, der eine illustre Gästeschar zum Heurigen "Martin Sepp" nach Wien-Grinzing führte. Bei idealen Wetterbedingungen drängten sich prominente Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Werbung und Medien in der gemütlichen Atmosphäre des lauschigen Gastgartens. Mit dabei unter anderem der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer, Vizekanzler Josef Pröll, die Klubobmänner der Regierungsparteien Karlheinz Kopf und Josef Cap, der Mediensprecher der Grünen Stefan Schennach, ÖVP-Kultursprecherin Silvia Fuhrmann, die Parteimanager Laura Rudas und Fritz Kaltenegger, Casino Austria-Chef Karl Stoss sowie Lotterien-Vizegeneral Friedrich Stickler, der kurz zuvor zum neuen Präsidenten der European Lottery Association (EL) gewählt wurde. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz kam mit seiner Direktorenriege Elmar Oberhauser, Sissi Mayerhofer und Thomas Prantner angerückt und sie trafen beim VÖZ-Heurigen auch auf eine stattliche Abordnung des ORF-Zentralbetriebsrates - und, und, und. Nicht zu vergessen den österreichischen Altmeister der spitzen Feder "Ironimus" Gustav Peichl, der seine "Opfer" auch im Gespräch zu fesseln wusste.



Ergänzend zu den mündlichen Berichten von Präsident Pirker und Verbandsgeschäftsführer Grünberger wurde den Mitgliedern ein umfangreicher schriftlicher Geschäftsbericht 2008/2009 vorgelegt.
Ergänzend zu den mündlichen Berichten von Präsident Pirker und Verbandsgeschäftsführer Grünberger wurde den Mitgliedern ein umfangreicher schriftlicher Geschäftsbericht 2008/2009 vorgelegt.
Bundespräsident Heinz Fischer und VÖZ-Präsident Horst Pirker beim traditionellen Verbandsheurigen
Bundespräsident Heinz Fischer und VÖZ-Präsident Horst Pirker beim traditionellen Verbandsheurigen


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