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POSTMARKT

Liberalisierung wird de facto um zwei Jahre hinausgezögert

(2009-07-28) Die vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage für ein neues Postmarktgesetz enthält zwar gegenüber dem Begutachtungsentwurf einige neue Ansätze, bleibt aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, weil entscheidende Voraussetzungen zur Liberalisierung des Postmarktes nicht bereits von Beginn an, sondern tatsächlich erst ab 2013 gegeben sein müssen. Die Liberalisierung wir de facto um zwei Jahre hinausgezögert, stellte der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in einer Stellungnahme fest. Der Verband setzt darauf, dass die notwendigen Adaptierungen der Regierungsvorlage im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden.

Lange Umrüstungsfrist ohne Übergangslösung nicht akzeptabel

 

Die eingeräumte Umrüstungsfrist für den freien Zugang zu Hausbrieffachanlagen und Landabgabekästen bis Ende 2012 steht ohne eine Übergangslösung für einen diskriminierungsfreien Zugang einer Liberalisierung diametral entgegen, betont der VÖZ. Diese gravierenden Markteintrittsbarrieren für alternative Postdiensteanbieter sind de facto eine Verlängerung des Monopols der Post AG mit ihrer marktbeherrschenden Stellung. Daher ist die umgehende Beseitigung dieser Wettbewerbshürde unabdingbar. Der Ist-Zustand ist heute bereits sowohl richtlinienwidrig als auch EU-wettbewerbsrechtswidrig.

  

Etikettenschwindel bei Samstagzustellung von Zeitungen

 

Die Zeitungszustellung wird zwar als Universaldienstleistung genannt, allerdings ist die Regelung vor allem für die Zustellung von Zeitungen durch die Post im Rahmen des Universaldienstes an Samstagen schwammig und deshalb ungenügend geregelt: Laut Regierungsvorlage hat die Zustellung "grundsätzlich" auch an Samstagen zu erfolgen, wobei "grundsätzlich" laut den Erläuterungen bedeutet, dass diese Pflicht nur unter der Annahme voll aufwandsabgeltender Tarife besteht. Dies ist, so der VÖZ, ein offenkundiger Etikettenschwindel, denn der Universaldienst beschreibt nämlich jenes Mindestangebot an Leistungen, welches flächendeckend zu erschwinglichen Preisen zu erbringen ist, auch wenn daraus im Einzelfall Nettokosten entstehen.

  

Beträchtliche Einschränkungen beim Universaldienst

 

Wie schon der Begutachtungsentwurf schränkt auch die Regierungsvorlage die Versorgungssicherheit für den ländlichen Raum ein, da alle Sendungen, die in den Post-Verteilzentren angeliefert werden wie Kontoauszüge, Rechnungen etc. aus dem Universaldienst ausgenommen werden sollen. Das bedeutet, kritisiert der VÖZ, dass rund zwei Drittel aller Briefe von der Post AG nicht mehr angenommen und flächendeckend zugestellt werden müssten.