Ein komplementäres, "ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot" für relevante Bedürfnisse nach Information und Unterhaltung, so Pirker, könne freilich zuerst Quoten und damit auch Werbeeinnahmen kosten. Allerdings: "Die Quoten und folgerichtig auch die Werbeeinnahmen werden aber zumindest nachhaltig und - hinterlegt mit der nötigen Kompetenz - auch ausbaufähig sein. Nur ein wirklich öffentlich-rechtlicher ORF ist mittel- und langfristig verteidigungsfähig, nur ein wirklich öffentlich-rechtlicher ORF stiftet Sinn und nur ein wirklich öffentlich-rechtlicher ORF legitimiert den so massiven staatlichen Eingriff", der in dieser Form in keinem anderen Sektor vorkomme.
Gebührenmissbrauch für "more of the same"
Der VÖZ-Präsident hinterfragte in seiner sehr grundsätzlich gehaltenen Stellungnahme die Rolle des Staates als Unternehmer, der aber auf dem Mediensektor nicht nur als Unternehmer auftrete, sondern seinem Unternehmen - über die Werbeeinnahmen hinaus - jährlich aus staatlichen Beihilfen, nämlich Gebühren, 500 Millionen Euro zuweise und dadurch den ORF intensiv gegenüber der privaten Konkurrenz privilegiere. Staatliche Beihilfen, so Pirker wörtlich, "legitimieren sich ausschließlich daraus, dass ein möglichst bedeutender zusätzlicher, unverwechselbarer und unaustauschbarer Nutzen für die Bürger entsteht. Es ist ein klarer Missbrauch staatlicher Macht, sie wettbewerbsverzerrend für 'more of the same' einzusetzen."
Als "öffentlich-rechtliche Lichtgestalt" hob Pirker in diesem Zusammenhang das Hörfunkprogramm Ö1 hervor, hingegen seien etwa ORF1, "das Privat-TV kopiert", sowie das Radioprogramm Ö3 "alles andere als öffentlich-rechtlich".
Nur wenn die Politik die Weitsicht aufbringe, "den ORF klar und ohne Augenzwinkern öffentlich-rechtlich zu positionieren und wenn die Politik diese Position durch eine unabhängige Aufsicht sichert, dann und nur dann hat der ORF Zukunft", unterstrich der VÖZ-Präsident in seinem Statement.
Grünberger: "Wo der ORF unter seiner Marke auftritt, muss der öffentlich-rechtliche Auftrag klar erkennbar sein."
VÖZ-Verbandsgeschäftsführer Gerald Grünberger forderte in einem Debattenbeitrag bei der Enquete unter Hinweis auf eine neuerliche Verurteilung des ORF wegen Schleichwerbung einen fairen Wettbewerb zwischen dem öffentlich-rechtlichen Sender und den Privaten ein. Und für das Programmangebot müsse unzweifelhaft gelten: „Wo der ORF unter seiner Marke auftritt, muss der öffentlich-rechtliche Auftrag klar erkennbar sein."
Der ORF, so Grünberger, sollte auf seine eigentliche Aufgabe mit einem überprüfbaren Auftrag fokussiert werden. Das habe für alle Aktivitäten des ORF zu gelten - Online inklusive - und "das schließt kommerzielle über privatwirtschaftliche Konstruktionen, die nicht der unmittelbaren Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags dienen, jedenfalls aus". Die Stärkung des ORF in seinem öffentlich-rechtlichen Profil und der entsprechenden Finanzierung aus Gebührenmitteln sollte daher vorrangiges Ziel einer ORF-Reform sein, so der VÖZ-Geschäftsführer.



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