Weiterhin keine fairen Wettbewerbsbedingungen
Der richtlinienwidrige und EU-wettbewerbsrechtswidrige Zustand des heimischen Postmarktes wurde dadurch prolongiert. Die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen und Landabgabestellen, die wesentliche Voraussetzung für die Entstehung eines freien Wettbewerbsmarktes ist, wurde ohne Übergangslösung auf Ende 2012 verschoben. Dadurch wird die von der EU mit 1. Jänner 2011 vorgegebene Frist für die Vollliberalisierung des Postmarktes um weitere zwei Jahre hinausgezögert.
Damit profitiert die Österreichische Post AG, die auch als einziger Postdiensteanbieter von der Mehrwertsteuer befreit ist, von einem weiteren Marktvorteil, der de facto zu einer Verlängerung des Post-Monopols führt.
Gleichstellung in der Zeitungszustellung nicht gewährleistet
Eine Ausgestaltung des Postmarktgesetzes im Hinblick auf die demokratiepolitisch notwendige Absicherung der Zustellung von Zeitungen und Magazinen wurde sehenden Auges verhindert, kritisiert der Verband Österreichischer Zeitungen. Nach der nunmehr beschlossenen Regelung sind lediglich Zeitungs-Zustellunternehmen, die im ausschließlichen Besitz von Medieninhabern oder Verlegern stehen, vom Postmarktgesetz ausgenommen. Der VÖZ hat wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Regelung zu kurz greift, da damit keine Marktgleichheit gesichert wird. Die Zeitungszustellung, die in Ermangelung eines äquivalenten Postangebotes in den letzten Jahren von den österreichischen Verlagen - teilweise in Zusammenarbeit mit Logistikunternehmen - aufgebaut wurde, wird damit gefährdet.
Nachteile für Unternehmen und Konsumenten
Beim neuen Postmarktgesetz werden Massensendungen von der Universaldienstverpflichtung ausgenommen und gleichzeitig für private Anbieter Markteintrittsbarrieren geschaffen. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit für den ländlichen Raum und könnte noch dazu für Unternehmen zu empfindlich höheren Tarifen führen.



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