Das "Sündenregister" des Entwurfs
Diesem Frontalangriff wird durch eine Aufweichung des bisherigen Verbots der Regionalwerbung im Fernsehen, durch die maximale Liberalisierung von Product Placement im ORF, durch die Umgehungsmöglichkeiten der Werbezeitbeschränkung im Umweg eines jährlichen Durchrechnungszeitraumes, durch die fehlende Präzisierung des Online-Auftrages sowie durch das Fehlen effektiver Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages des ORF der Weg bereitet, betonten VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger, VÖP-Vorsitzender Christian Stögmüller und SevenOne Media Austria-Geschäftsführer Markus Breitenecker in einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Für fairen Wettbewerb und Chancengleichheit
Ziel der beiden Verbände sei es, "einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern herbeizuführen und Chancengleichheit für beide Seiten des Markts zu sichern", unterstrich Grünberger. Obwohl die EU-Kommission im Beihilfeverfahren gegen die Republik Österreich - welches unter anderem auf Beschwerden der beiden Verbände aus den Jahren 2004 bzw. 2005 zurückgeht - zu dem Ergebnis gelangt, dass die derzeitige Finanzierung des ORF geeignet ist, den Wettbewerb in Österreich zu verzerren, erfüllt der Gesetzesentwurf weder die Erwartungen noch die österreichischen Zusagen an die Kommission, stellte der VÖZ-Geschäftsführer fest.
"Bedrohungspotenzial" Regionalwerbung
Zu Vorstößen in der letzten Zeit, dem ORF den Zugang zu regionaler Fernsehwerbung zu öffnen, erinnerte Grünberger den Gesetzgeber eindringlich an die ordnungspolitische Zielsetzung, welche das bestehende Verbot begründet hat. Falle dieses Verbot, "werden die Auswirkungen auf den regionalen und lokalen Mediensektor drastisch sein". Würden die Pläne nämlich umgesetzt, entspräche das einer regionale Ausweitung der TV-Werbung von insgesamt 18 Minuten pro Tag, die nicht in die bestehende Werbezeit eingerechnet würde, sagte der VÖZ-Geschäftsführer. Bisher habe das der ORF gegen das Gesetz praktiziert und sei dafür oftmals verurteilt worden. "Und jetzt versucht man, diese derzeit ungesetzliche Praxis auch noch zu legalisieren. Das stellt von heute auf morgen die Geschäftsgrundlage privater Medien in Frage." Dies sei aus VÖZ-Sicht ein so großes Bedrohungspotenzial, „dass wir uns weitere Schritte offenhalten müssen".



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