Ernste Existenzbedrohung für regionale Medienanbieter
Der Verbandsgeschäftsführer erinnerte den Gesetzgeber eindringlich an die ordnungspolitische Zielsetzung, welche das bestehende Verbot begründet hat. Falle dieses Verbot, "werden die Auswirkungen auf den regionalen und lokalen Mediensektor dramatisch sein". Würden nämlich die Pläne umgesetzt, entspräche das einer regionalen Ausweitung der TV-Werbung von insgesamt 18 Minuten pro Tag, die nicht in die bestehende Werbezeit eingerechnet würden, sagte Grünberger.
Daher tritt der VÖZ dafür ein, dass das Verbot der Regionalwerbung für den ORF daher weiterhin strikt aufrecht erhalten wird. Es dürfe keine Aufweichung dieses Verbots durch entgeltliche Spots welcher Art auch immer geben. "Denn als übermächtiger Konkurrent privater Medienanbieter am Regional- bzw. Lokalwerbemarkt wäre der ORF eine ernste Existenzbedrohung für regionale Medienanbieter", unterstrich Grünberger, "da eine massive Abwanderung von Werbeausgaben weg von den privaten Regionalmedien und hin zum ORF die unausweichliche Folge wäre." Daher erwartet der Verband, dass die Politik den Überlegungen, dem ORF den Zugang zu regionaler Fernsehwerbung zu öffnen, eine klare Absage erteilt.
"Sündenregister" des ORF
Abschließend verwies Grünberger auf exemplarische Entscheidungen des Bundeskommunikationssenates, die aufzeigen, wie ungeniert sich der ORF über das geltende Gesetz hinwegsetzt. Das "Sündenregister" beweist, dass es sich nicht bloß um öffentlich-rechtliche Ankündigungen oder Informationen für die Allgemeinheit handelt, sondern um schlichte kommerzielle Interessen, beispielsweise im Zusammenhang mit Gewinnspielen etc.
- Entscheidung (01.07.2009) (PDF, 67KB)
Verstoß gegen das Verbot regionaler Fernsehwerbung durch Ausstrahlung von werblichen Veranstaltungshinweisen;
Bei Sendungen, die auf einem Leistungs-Gegenleistungs-Verhältnis zwischen Rundfunkveranstalter und dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Unternehmen beruhen (so genanntes "tätigkeitsaffines Sponsoring"), ist ganz besonders auf die Neutralität der Darstellung zu achten. - Entscheidung (27.04.2009) (PDF, 48KB)
Vorstellung von Preisen und Nennung der Unternehmen sind grundsätzlich Product-Placements. Grenze zur Werbung sind überschritten, wenn bei einer zweiminütigen Sendung eine wiederholte (dreimalige) und jeweils längerdauernde Darstellung der Unternehmen in Wort und Bild erfolgt. Vorliegen von verbotener regionaler Fernsehwerbung (§ 13 Abs. 7 erster Satz ORF-G); - Entscheidung (15.12.2008) (PDF, 50KB)
Verstoß gegen das Regionalwerbeverbot nach § 13 Abs. 7 1. Satz ORF-G durch werblich gestalteten Veranstaltungshinweis; kumulativ Verletzung von § 13 Abs. 3 ORF-G durch Unterlassung der Trennung der Werbung vom Programm;
Werbliche Präsentation der Gewinnmöglichkeit einer entgeltlichen "Hörerreise" im regionalen Fernsehen verstößt gegen § 13 Abs. 7 1. Satz ORF-G(Regionalwerbeverbot) und Hinweis auf Gewinnchance im Radio gegen § 13 Abs. 9 ORF-G (Cross-Promotion); ebenso unzureichende Trennung nach § 13 Abs. 3 ORF-G; - Entscheidung (17.11.2008) (PDF, 112KB)
Zu § 13 Abs. 3 und Abs. 7 ORF-G:
- Verbotene regionale Fernsehwerbung und unterlassene Trennung durch Bewerbung von Veranstaltungen bzw. Preisen von Gewinnspielen im Regionalprogramm ORF 2
- Regionalwerbeverbot bezieht sich angesichts des Zwecks der Privilegierung und mangels schützenswertem Wettbewerbsverhältnis nicht auf Beiträge im Dienste der Allgemeinheit; Trennungsgebot ist anwendbar



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