Die Initiatoren fordern die "uneingeschränkte Beachtung des Urheberrechts" sowie eine eindeutige Verurteilung geistigen Diebstahls. Die Möglichkeiten neuer Medien, auch die des Internets, änderten nichts an der Tatsache, dass der Schutz geistigen Eigentums, die Wahrung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern, nach wie vor uneingeschränkt Geltung und Priorität genießen. Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts, so die Erklärung, führe zur Entwertung, Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen und künstlerischen Leistung.
Kein Kavaliersdelikt, sondern "eindeutig sträflich"
"Kopieren ohne Einwilligung und Nennung des geistiges Schöpfers wird in der jüngeren Generation, auch auf Grund von Unkenntnis über den Wert kreativer Leistungen, gelegentlich als Kavaliersdelikt angesehen", heißt es in der Erklärung weiter, "es ist aber eindeutig sträflich".
Auf einer Linie mit der "Plattform Geistigen Eigentum"
In Österreich hat sich - unter Mitträgerschaft des VÖZ - im April 2009 als branchenübergreifende Initiative die "Plattform Geistigen Eigentums" formiert, um nicht nur die Stellung des Urhebers und dessen geistige Leistung stärken, sondern auch Bewusstsein für den materiellen und immateriellen Wert geistigen Eigentums schaffen.



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